Die Staatsregierung hat heute die Hochschulentwicklungsplan 2025 und die Zuschussvereinbarung mit den Hochschulen zur Kenntnis genommen. Demnach stehen den 14 staatlichen Hochschulen pro Jahr knapp über 9000 unbefristete Stellen zur Verfügung. Der Freistaat überweist den Hochschulen dafür laut Zuschussvereinbarung pro Jahr rund 600 Millionen Euro an Personalkosten. Zudem fließen für Sachkosten und Investitionen noch einmal rund 70 Millionen Euro jährlich. Wichtigster Punkt ist dabei das Ende des Stellenabbaus. Mit der Zustimmung der Hochschulen zum Entwicklungsplan 2025 fällt wie im Koalitionsvertrag vereinbart der ursprünglich beschlossene Abbau von 754 Stellen weg.

„Diese Hochschulentwicklungsplanung gibt den Hochschulen langfristig Planungssicherheit und nimmt den hohen Druck auf die personellen Kapazitäten. Sie wissen, über welche Stelle sie verfügen können, und dass diese auf Dauer solide gegenfinanziert sind. Und sie wissen, dass kein weiterer Personalabbau mehr auf sie zukommt. Das ist erstmalig seit 1990 so. In den letzten Jahren mussten die Hochschulen unzählige Strukturanpassungen schultern, die immer mit dem Abbau von Personal verbunden waren. Nun können sie auf stabilem Niveau und mit großer Autonomie in die Zukunft schauen. Darüber bin ich sehr froh. Wir haben damit einen Paradigmenwechsel erreicht, durch den eine hohe Qualität von Lehre und Forschung sowie ein gutes Betreuungsverhältnis an den Hochschulen gesichert wird“, erklärt Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Der Hochschulentwicklungsplan 2025 gilt von 2017 bis einschließlich 2024 und legt die strategischen Leitlinien der Hochschulpolitik fest. Der Freistaat Sachsen trägt  im Rahmen der Daseinsvorsorge Verantwortung dafür, dass in wichtigen Berufen wie Lehrer, Mediziner, Apotheker, Juristen genügend Absolventen für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Dementsprechend wurde mit den Hochschulen vereinbart, dass jährlich mindestens 2000 neue Studienplätze für die Lehramtsausbildung zur Verfügung stehen. Der Hochschulentwicklungsplan 2025 regelt zudem, dass die Ausbildung zu Volljuristen an der Universität Leipzig konzentriert und ausgebaut wird, so dass sich dort in absehbarer Zeit bis zu 750 Studienanfänger einschreiben können. Die Pharmazieausbildung wird an der Universität Leipzig in Kooperation mit der dortigen Medizinischen Fakultät in einem bundesweit einmaligen Modellstudiengang gesichert. Für Humanmedizin sind 540 Studienanfänger und für Zahnmedizin 120 Studienanfänger jährlich festgelegt.

Die Hochschulentwicklungsplanung verzahnt das Studienangebot und die Forschungsfelder und stimmt sie landesweit aufeinander ab, so dass jeder Hochschulstandort für sich Profilierungsschwerpunkte setzen kann. Damit wird ein attraktives Studienangebot mit einem breitem Fächerangebot in 1765 Studiengängen bereitgehalten. Dabei wird die Stärkung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verstetigt und die hohe Quote von MINT-Fächern auf dem gegenwärtigen Stand von 44 Prozent gehalten. Die Bildungsstätten orientieren sich am Leitbild der inklusiven Hochschule. Der HEP fordert zudem erstmals von jeder Hochschule das Erstellen von Personalentwicklungs- und Gleichstellungskonzepten.

„Der Hochschulentwicklungsplan fordert von den Hochschulen eine langfristige Personalplanung. Zudem unterstützen wir Sachsens Universitäten bei ihren Bewerbungen um Förderung innerhalb der Exzellenz-Strategie des Bundes. Somit streben wir in Sachsen auch künftig sowohl eine große Breite an hochwertiger akademischer Lehre und Forschung als auch die Fortsetzung einzelner exzellenter Spitzenbereiche an“, erklärt Ministerin Stange.

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