Der Student_innenRat der Universität Leipzig (StuRa) spricht sich mit überwältigender Mehrheit gegen den zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgehandelten Rahmenvertrag aus, laut dem ab 01.01.2017 urheberrechtlich geschützte Texte, die in der Lehre verwendet werden, einzeln bei der VG Wort abgerechnet werden müssen.

„Es gibt keine plausiblen Gründe für eine Änderung des bisherigen Systems, nach dem die Universitäten eine Pauschalvergütung an die VG Wort bezahlen. Stattdessen müssen wir Studierenden mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand rechnen, obwohl der Status Quo eine praktikable Lösung darstellt. Dieses Abkommen ist in dieser Form schlicht nicht annehmbar“, so Lasse Emcken, Referent für Hochschulpolitik des StuRa.

Der alte Rahmenvertrag, der die pauschale Abrechnung der Lehrmittel gewährleistet hat, läuft am 01.01.2017 aus. Ab diesem Zeitpunkt wird entweder der neue oder gar kein Vertrag gelten. Ein Pilotversuch der neuen Regularien an der Universität Osnabrück hat gezeigt, dass die Dozierenden lediglich Literaturquellen statt Texten zur Verfügung stellen und die Studierenden so gezwungen sind, sich die Inhalte selbst zu suchen, zu kopieren und zu scannen. „Effektiv wird uns damit in beiden Szenarien ein enormer Qualitätsverlust in der Lehre erwarten. Wir hoffen allerdings, dass der Vertrag nachverhandelt wird und so eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann“, so Sebastian Adam, Referent für Lehre und Studium.

Der StuRa bekräftigt mit diesem Beschluss seine Forderungen nach qualitativ guter und zukunftsweisender Lehre. „Wir leben im 21. Jahrhundert; eine der größten Herausforderungen unserer Zeit stellt die Digitalisierung dar. Studierende jetzt zu zwingen, sich ihre Texte wieder zu kopieren und die mühsam eingeführten Online-Plattformen ihrer Hauptaufgabe zu berauben, ist definitiv kein Schritt in die richtige Richtung!“, so Emcken abschließend.

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