Seit Oktober 2016 ist die Entsorgung von alten Styropor-Wärmeschutzdämmplatten, die das Brandschutzmittel HBCD enthalten, erheblich erschwert. Diese älteren Dämmplatten, deren Einbau bis Anfang der 2000er Jahre flächendeckend erfolgte, wurden durch eine Entscheidung des Bundesrats als „Sondermüll“ klassifiziert. Sie können damit in den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr zusammen mit anderen Baureststoffen verwertet werden. In der Folge sammeln sich die alten Styropor-Dämmplatten bei immer mehr Handwerksbetrieben, es droht ein Entsorgungsnotstand.

Dazu erklärt Holger Zastrow, Landesvorsitzender der FDP Sachsen und Präsidiumsmitglied der Bundespartei: „Die undurchdachte Änderung der Abfallordnung durch die Bundesländer führt dazu, dass die fachgerechte Entsorgung der Dämmplatten zu einem riesigen Problem wird. Nur wenige Verbrennungsanlagen im gesamten Bundesgebiet besitzen eine Zertifizierung für die gesonderte Verbrennung der alten Styroporplatten. Es war vorher problemlos möglich, alle Baureststoffe einschließlich Dämmplatten durch die thermische Abfallbehandlung fachgerecht zu entsorgen. Die hohen Temperaturen beim Verbrennungsprozess vernichten auch die HBCD-Rückstände restlos. Jetzt werden die Handwerksbetriebe und Bauherren mit dem Problem allein gelassen.

Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf, für den gesamten Freistaat zügig eine praxistaugliche, rechtssichere und bezahlbare Entsorgungsmöglichkeit zu schaffen. Es kann keine Alternative sein, dass die Styroporplatten aufgrund der Entsorgungsprobleme einfach auf Baustellen und Betriebshöfen abgelagert werden. Alle Bundesländer sind zudem gefordert, die unnötige Verschärfung der Abfallordnung rückgängig zu machen. Es gibt dafür keine belastbaren Gründe – auch nicht mit Verweis auf die EU. So ist beispielsweise die Verbrennung der Styropor-Platten in Österreich weiterhin problemlos möglich.“

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