Die Stellflächen an den sogenannten Mobilitätsstationen sind ausschließlich für Elektrofahrzeuge vorgesehen. Darauf weist das Ordnungsamt hinsichtlich der immer wieder aufkommenden Fragen zu den Parkflächen an den Ladestationen hin. Durch die entsprechende Beschilderung wird symbolisiert, dass sowohl für das reine Parken als auch für Ladevorgänge eine Parkscheibe verwendet werden muss und die Höchstdauer auf vier Stunden begrenzt ist.

Voraussetzung für die Nutzung von Elektrostellflächen ist seit September 2015 ein sogenanntes E-Kennzeichen. Elektrofahrzeuge, die die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können mit einem E-Kennzeichen zugelassen oder auf Antrag umgekennzeichnet werden.

Die Standorte aller Leipziger Ladestationen sind im Internet auf der Seite http://verkehrsinformationssystem.leipzig.de zu finden.

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