Vom 16. bis 26. Dezember 2016 gilt der traditionelle Weihnachtsfrieden. Während dieser Zeit wird das Ordnungsamt keine schriftlichen Verwarnungen und Bußgeldbescheide versenden. Nicht verzichtet wird jedoch auf Kontrollen. Begangene Rechtsverstöße werden weiterhin geahndet. Das gilt auch für die Abendzeiten und an den Wochenenden. Mit Verkehrskontrollen ist auch in wenig verkehrsreichen Gegenden zu rechen.

Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind Entscheidungen zu Vorgängen, die andernfalls verjähren würden oder Bescheide, die aus Gründen der Gefahrenabwehr unumgänglich sind.

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