Am kommenden Donnerstag muss sich ein 56-Jähriger vor dem Amtsgericht Winsen (Luhe) im niedersächsischen Landkreis Harburg verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Linke Landtagsabgeordnete Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, auf Facebook beleidigt zu haben. Buddeberg hatte am 8. Mai 2016 anlässlich des bevorstehenden „Muttertages“ auf die historischen Umstände der Einführung dieses Tages hingewiesen und kritisiert, dass damit „ein sehr festgelegtes Rollenbild propagiert“ werde. Das versah der Mann mit dem öffentlich zugänglichen Kommentar „Sie dumme Rotznase. Welche Eltern hat so eine Brut wie sie erzogen, welche Eltern haben so ein Abschaum gezeugt?“ (Rechtschreibung wie im Original).

Sarah Buddeberg erklärt dazu: „Mir ist bewusst, dass mein Fall nur einer von sehr vielen Fällen ist. Politisch aktive Frauen sind häufig Ziel persönlicher Angriffe, vor allem wenn sie für umfassende Selbstbestimmung und für Toleranz gegenüber nicht-heteronormativen Lebensentwürfen eintreten. Dagegen führt die politische Rechte einen verbissenen Kulturkampf und propagiert in Zeiten allgegenwärtiger Verunsicherung den Rückfall in ein vergangenes, als „ordentlich“ verklärtes Zeitalter. Auch mit dieser Taktik verschleiert sie, dass sie nichts zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse beizutragen vermag.

Gerade vor diesem Hintergrund wehre ich mich dagegen, die in sozialen Netzwerken inzwischen übliche Verrohung hinzunehmen oder gar eine Art Gewöhnungseffekt zuzulassen. Nach meiner Auffassung erfüllt die Äußerung den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB. Von einer Verurteilung erhoffe ich mir eine Signalwirkung, die vielleicht ein wenig zur Zivilisierung der Debatte beiträgt. Gerade als emanzipierte Feministin ist es mein Anliegen, der Herabwürdigung anderer Menschen zu widersprechen.“

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