In der Ausgabe der BILD vom 6. Januar 2017 wird unter der Überschrift „Korruptionsaffäre im Markkleeberger Rathaus“ (Lokalteil, Seite 10) über den Fall eines Stadtmitarbeiters berichtet, der offensichtlich bestochen worden sein soll. Hierzu stellen wir fest, dass einige Aussagen falsch wiedergegeben wurden.

Punkt 1: „Der Stadtrat wurde mit zwei knappen Sätzen informiert.“ Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Stadtrat wurde auf seiner Sitzung am 17. August 2016 informiert. Der Markkleeberger Oberbürgermeister Karsten Schütze hat im nicht öffentlichen Teil der Versammlung eine Erklärung verlesen, dessen Wortlaut im kompletten Umfang direkt im Anschluss an die Sitzung den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Pressemitteilung unter der Nummer und Bezeichnung „07-08/2016 – Mitarbeiter beurlaubt“ versandt wurde. Auch der Redaktion der BILD lag diese Info vor. Der Stadtrat hat diese schriftliche Äußerung ebenfalls erhalten. Darüber hinaus werden die Stadträte regelmäßig über den Fortgang der Entwicklungen – insofern dies bei der Stadtverwaltung bekannt ist – und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, informiert. Zuletzt auf der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses im November 2016. Dies wurde der

Autorin auch so klar und deutlich kommuniziert.

Punkt 2: Es wurde „absolutes Stillschweigen eingefordert“. Auch diese Aussage ist falsch. Die Stadtverwaltung ist seit Kenntnis des Falles sehr offensiv mit dem Thema umgegangen und erledigt alles in ihrer Macht stehende, um mitzuhelfen den Fall aufzuklären. In keinster Weise soll hier der Verdacht entstehen, dass die Stadtverwaltung diesen Fall vertuscht hat oder vertuschen will.

Allein die Tatsache, dass der Oberbürgermeister in einer Stadtratssitzung das höchste Gremium der Stadt und per Versand einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit informiert, widerlegt die Behauptung der Autorin, es sei „absolutes Stillschweigen eingefordert“ worden.

Selbstverständlich kann in einem laufenden Ermittlungsfall nicht der Name des Mitarbeiters sowie die Amtszugehörigkeit genannt werden. Auch hier hat die Stadtverwaltung klar und deutlich an die Autorin kommuniziert, dass wir als Verwaltung nicht die Aufgabe der Justiz übernehmen. Die Justiz entscheidet letztendlich, ob sich der Mitarbeiter strafbar gemacht hat oder nicht. Aussagen, die die Ermittlungen gefährden bzw. zu einer Vorverurteilung des Mitarbeiters führen, hat die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund bewusst vermieden.

Punkt 3: Der Mitarbeiter habe Papiere mit untergeschoben, „als auch der Bebauungsplan für das Projekt Fahrradkirche im alten Stadtteil Zöbigker verändert wurde“. Auch diese Aussage ist falsch. Auf Nachfrage der BILD gestern in der Stadtverwaltung wurde zwei Mal dementiert, dass hier das Projekt Fahrradkirche in irgendeiner Art und Weise von den Ermittlungen betroffen ist.

Wir stellen heute nochmals präzise klar: Weder das Projekt Fahrradkirche, das Umfeld dazu noch die Entscheidungen rund um das Projekt haben etwas mit den Ermittlungen zu tun.

Warum all diese Angaben aus der Stadtverwaltung ignoriert werden, entzieht sich unserer Kenntnis.

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Es ist ein Verdachtsfall auf Urkundenfälschung und Bestechlichkeit, in dem die hauseigenen Kontrollmechanismen in korruptionsgefährdeten Bereichen frühzeitig gegriffen haben. Das Vorhaben des Mitarbeiters konnte nicht verwirklicht werden. Dadurch ist der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden.

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