Zu dem heute von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Gastbeitrag „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“, erklärt Sachsens Innenminister Markus Ulbig: „Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in seinem Beitrag ganz wichtige Denkanstöße und konkrete Handlungsempfehlungen für eine Neuordnung der Sicherheitspolitik und damit die Stärkung unseres Rechtsstaates gegeben. In den meisten Punkten stimme ich mit dem Bundesminister überein. Auch Sachsen hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten vehement für die Stärkung der Sicherheitsbehörden, den Abbau von Vollzugsdefiziten beim Thema Abschiebung und eine engere Kooperation bei den beiden Schwerpunkten Asyl und Innere Sicherheit zwischen Bund und Länder eingesetzt.“

„Flüchtlingskrise und Terroranschläge haben in den vergangenen zwei Jahren nicht nur deutliche Spuren und tiefe Narben hinterlassen, sondern stellen uns noch immer vor große Herausforderungen – für die Gesellschaft insgesamt, aber insbesondere in der Politik. Thomas de Maizière hat völlig Recht, wenn er davon spricht, dass sich Deutschland krisenfester machen muss und die Politik ohne Wut und Aufregung über Anpassungen beim Thema Sicherheit diskutieren und konsequent handeln sollte. Natürlich muss das alles koordiniert werden und das kann am besten der Bund.

Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die besondere Verantwortung des Bundes bei den Themen ‚Abschiebung abgelehnter Asylbewerber‘ sowie der ‚grenzüberschreitenden Cyber-Kriminalität‘.

Kritisch sehe ich hingegen den Vorschlag, den Verfassungsschutz künftig als reine Bundesaufgabe zu betrachten. Durch die Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz bestünde die Gefahr, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr mit der nötigen Priorität verfolgt werden. Die Verfassungsschützer müssen sich eben nicht nur um den internationalen Terrorismus, sondern auch um den lokalen Extremismus kümmern. Ohne die gute Arbeit des Sächsischen Verfassungsschutzes wären beispielsweise die regional agierenden neonazistischen Gruppen ‚Nationale Sozialisten Chemnitz‘, ‚Sturm 34‘ oder ‚Skinheads Sächsische Schweiz‘ nie verboten worden. Deshalb brauchen wir auch weiterhin Verfassungsschutzbehörden in der Verantwortung der Länder, natürlich immer in sehr enger Kooperation mit dem Bund.“

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