Für einige Haushalte werden Smart Meter ab sofort Pflicht. Betroffen sind davon zunächst zwei Gruppen: Alle Haushalte, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen. Und diejenigen, die selbst Strom erzeugende Anlagen mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 Kilowatt Nennleistung betreiben, sogenannte Prosumer. „Die jährlichen Kosten werden sich wegen der elektronischen Stromzähler aber in jedem Fall erhöhen“, ist sich Energieexpertin Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen sicher.

Was sind Smart Meter?

Smart Meter sind elektronische Stromzähler, die den tatsächlichen Verbrauch sowie Nutzungszeiten anzeigen und automatisch an das Energieversorgungsunternehmen übermitteln. Der verbrauchte Strom wird also nicht mehr analog, sondern digital erfasst. Gleichzeitig wird auch der zeitliche Verlauf des Stromverbrauchs erhoben. Eine Auswertung für den Verbraucher ist aber nur möglich, wenn das Smart Meter auch eine visuelle Darstellung dieser Daten ermöglicht. „Solche Lösungen sind aber nicht verpflichtend“, so Carla Groß weiter.

Welchen Nutzen können Smart Meter bringen?

Insofern das Smart Meter die Zusatzfunktion bietet, ist erkennbar, zu welchen Zeiten wenig oder viel verbraucht wurde. „So können daraus Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten und auf mögliche Stromfresser im Haushalt gezogen werden“, erklärt Carla Groß weiter. Allerdings sei es eine Illusion, dass man durch zeitgenaues Einschalten bestimmter Geräte wie Waschmaschine oder Spülgerat die Mehrkosten eines Smart Meter wieder hereinholen könne. „Zum Einen sind diese Geräte heute schon sehr effizient und das Sparpotenzial damit gering. Zum Anderen müssen Geräte mit hohem Verbrauch – wie etwa Kühlgeräte – dauerhaft laufen. Und Computer oder Fernseher möchte man ja dann einschalten, wenn man sie nutzen möchte und nicht, wenn es einen preiswerteren Tarif gibt. Davon abgesehen: Variable Tarife sind auch noch gar nicht in Sicht.“

Was sind die Kosten und welche Vorteile stehen dem gegenüber?

Im zuständigen Gesetz mit dem sperrigen Namen „Digitalisierung der Energiewende“ ist für die erste Umsetzungsstufe bei einem Jahresverbrauch von über 10.000 KWh bzw. für Stromeinspeiser über 7 KWP eine Obergrenze von 130 Euro (100 Euro für Prosumer) an Jahreskosten festgelegt. Freiwillige Zusatzfunktionen wie die Visualisierung können zusätzlich Geld kosten.

Ab 2020 dürfen abweichend von der dann nächsten Verbrauchsgrenze von 6.000 KWh auch freie Messstellenbetreiber Smart Meter einbauen, Vermieter ab 2021. Für einen Verbrauch unter 2000 KWh dürfen max. 23 Euro pro Jahr berechnet werden.

Die schon 2005 hinzu gekommenen Akteure der Messstellenbetreiber bilden neben den Energieanbietern und Netzbetreibern einen neuen  Markt, der Anschlussnutzern eine Anbieterwahl ermöglichen soll und damit letztlich auch zu sinkenden Preisen führen kann.

In eigener Sache: Für freien Journalismus aus und in Leipzig suchen wir Freikäufer

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2016/11/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar