Die Regierung ist sich beim Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern einig. Beschäftigte in Firmen mit mehr als 200 Mitarbeitern erhalten zukünftig einen individuellen Auskunftsanspruch, ihre Arbeitgeber müssen ihnen auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit einführen. Neben transparenteren Gehaltsstrukturen schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und definiert wesentliche Begriffe.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – egal ob Mann oder Frau, dies muss eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz beschlossen, das durch transparentere  Gehaltsstrukturen einen Beitrag zur Lohngerechtigkeit  von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit leistet. Diese Einigung begrüße ich natürlich grundsätzlich und bedanke mich vor allem bei Familienministerin Manuela Schwesig, für die vielen eingebrachten Verbesserungen“, so Arbeitsminister Martin Dulig. „Aufgrund der Kleinteiligkeit der sächsischen Wirtschaft, wird bei uns in Sachsen allerdings nur ein geringer Teil der Arbeitnehmerinnen davon profitieren. Daher sind alle sächsischen Unternehmen aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit eine Herstellung von Lohngleichheit zwischen Frau und Mann bereits umgesetzt ist oder umgesetzt werden kann. Dies sind wir unseren fleißigen Frauen einfach schuldig.“

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Nach der Einführung von Hatz IV und dem damit verbundenen Lohndruck sollen jetzt alle sicher sein, gleich wenig zu verdienen. Das ist soziale Gerechtigkeit a´la SPD. Auf in den Wahlkampf!
Dulig gibt wenigstens zu, daß dieses Gesetz im Osten unwirksam ist.

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