Der Arbeitgeberverband der Sicherheitswirtschaft BDSW wirft der Gewerkschaft ver.di vor, verhindert zu haben, dass der Tarifvertrag für die Sicherheitsmitarbeiter in Sachsen, abgeschlossen zwischen BDSW, Landesgruppe Sachsen und der GÖD, nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.„Das haben die Tarifvertragsparteien schon selbst zu verantworten“, so Christel Tempel von ver.di.

In der Sitzung des Tarifausschusses im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 14.12.2016 fand der Antrag auf die Erteilung einer Allgemeinverbindlichkeit keine Mehrheit.

ver.di selbst war nicht Beteiligte in dieser Sitzung und somit auch nicht Beteiligte dieser Entscheidung.

Es ist aber legitim, dass sich ver.di zum abgeschlossenen Tarifvertrag und dessen Zustandekommen positionieren kann. Das hat nichts mit Beeinflussung der Mitglieder in diesem Tarifausschuss zu tun, sondern mit der Frage, was Betroffene dieser Branche davon halten.

„Das Zustandekommen des Tarifvertrages ist immer wieder eine Überraschung, denn die Beschäftigten selbst werden weder über die Aufnahme von Verhandlungen, über das Zustandekommen von Forderungen, noch über das Ergebnis informiert, sollen aber damit zufrieden sein“, so Tempel.

Da stellt sich schon die Frage: Mit Wem und für Wen wird überhaupt verhandelt?  Diese Frage hat etwas mit Verantwortung in der Tarifpolitik zu tun.

„ver.di lässt sich nicht vorwerfen, mit dieser Entscheidung im Tarifausschuss höhere Löhne verhindert zu haben und schon gar nicht, für erhebliche negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Unternehmen verantwortlich zu sein, wie uns der BDSW und die GÖD vorwerfen“, stellt Tempel klar.

Das haben die Unternehmen selbst in der Hand, denn auch andere Bundesländer, wie z.B. Thüringen, haben keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ihres Tarifvertrages – die Unternehmen sind immer noch am Markt.

„BDSW und GÖD sollten ihre eigene Tarifpolitik überprüfen und sich die Frage beantworten, ob diese im Interesse der Branche bzw. der Betroffenen verantwortbar ist“, so die abschließende Botschaft von Christel Tempel.

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