Durch die Neufunde von drei Wildvögeln am Cospudener See (2 Reiherenten, 1 Bussard), bei denen die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, verlängern sich die Laufzeiten für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet. An den Ausdehnungen der Restriktionszonen ändert sich nichts.

Die entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung im Dokument Download.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt weist darauf hin, dass weder verendete noch lebende Wildvögel vom Fundort weggebracht werden dürfen und das das Amt zu informieren ist, wenn tote oder kranke Wasservögel, Watvögel oder Raubvögel gefunden werden. Die Aufstellungspflicht für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen gilt auch weiterhin.

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