Aufgrund weiterer amtlicher Feststellungen des Ausbruches der Geflügelpest am 10. Februar 2017 bei Wildenten und einem Raubvogel in der Stadt Leipzig am Cospudener See werden die Maßnahmen für den am 7. Februar errichteten Sperrbezirk in den südlichen Stadtteilen um den Cospudener See um voraussichtlich mindestens 21 Tag verlängert. Betroffen sind die Stadtteile Knautkleeberg, Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Rehbach, Großzschocher, Kleinzschocher und Connewitz.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt weist nachdrücklich darauf hin, dass weder verendete noch lebende Wildvögel vom Fundort weggebracht werden dürfen. In jedem Fall ist das Amt zu informieren, wenn tote oder kranke Wasservögel, Watvögel oder Raubvögel gefunden werden. Die für den Sperrbezirk und für das Beobachtungsgebiet (gesamte Stadt Leipzig) geltenden Maßnahmen sind auf der Internetseite  www.leipzig.de bekannt gemacht. Ebenso gilt nach wie vor für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht.

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