Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Schulgesetznovelle verständigt. Zur Abstimmung soll dieser dann am 11. April im Sächsischen Landtag gebracht werden. Für Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration sowie Mitglied des Sächsischen Landtages (MdL), wird das neue Schulgesetz mehr Sicherheit sowie einige Verbesserung für die Schulen im Landkreis Leipzig mit sich bringen: „Unsere SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat stets betont, dass für uns die Qualität in der Erarbeitung des neuen sächsischen Schulgesetzes im Vordergrund steht und nicht die Schnelligkeit der Beschlussfassung.“

„Deshalb freut es mich, dass wir in den letzten Wochen und Monaten in intensiven Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner zahlreiche Verbesserungen in den Entwurf der Schulgesetzesnovelle hinein verhandeln konnten. Nun hoffe ich, dass dieser vom Sächsischen Landtag beschlossen wird. Denn insbesondere die Schulen im ländlichen Raum würden davon profitieren. Das Schulschließungsmoratorium würde 1:1 umgesetzt, d.h. auch in den kommenden Jahren würde keine Schule geschlossen werden. Grundschulen außerhalb von Ober- und Mittelzentren dürften künftig Klassen mit 12 statt bisher 15 Schülern führen, wenn die Gesamtschülerzahl mindestens 60 beträgt. Außerdem wäre jahrgangsübergreifender Unterricht mit 15 Schülern möglich. Auch unsere Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen würden hinsichtlich der notwendigen Mindestschülerzahlen gestärkt. Alle Oberschulen im Landkreis könnten dann vorübergehend oder dauerhaft einzügig (statt zweizügig) mit 20 Schülern pro Klasse geführt werden. Gymnasien außerhalb von Mittelzentren könnten vorübergehend zweizügig (statt dreizügig) mit 20 Schülern pro Klasse geführt werden. Für die beruflichen Schulzentren würde künftig eine Mindestschülerzahl von 550 statt bisher 750 gelten.“

Darüber hinaus würde es auch zahlreiche Verbesserungen in Bezug auf Schulwechsel, Schulsozialarbeit, Eltern- und Schülermitwirkung sowie kommunaler Selbstbestimmung geben. „Mit der neuen Bildungsempfehlung wird der Elternwille gestärkt. Künftig entscheiden die Eltern auf Basis einer Empfehlung der Schule über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Der Übergang von der Oberschule ans Gymnasium würde zudem nach jedem Schuljahr möglich sein. Auch die soziale Betreuung an den Oberschulen würde massiv verbessert werden. Künftig gäbe es dann an allen derzeit 283 sächsischen Oberschulen zu einhundert Prozent vom Freistaat Sachsen geförderte Schulsozialarbeiter. Die Mitwirkung von Eltern, Schülern und Partnern würde ebenfalls gestärkt werden. So wäre es zum Beispiel möglich, den Schülersprecher künftig von der gesamten Schülerschaft wählen zu lassen sowie einen Klassenrat einzurichten. Außerdem dürften künftig Schulsozialarbeiter, ein Vertreter des Schulfördervereins und des Horts an der Schulkonferenz teilnehmen. Schließlich würde auch die kommunale Selbstverwaltung mit dem neuen Schulgesetz gestärkt werden, da künftig bis zu vier Vertreter des Schulträgers – also der Stadt oder Gemeinde – der Schulkonferenz angehören sollen“, ergänzt Köpping.

Da die abschließende Entscheidung über das neue Schulgesetz per Parlamentsbeschluss noch aussteht, hofft Petra Köpping auf Unterstützung auch aus dem Landkreis Leipzig: „Es war ein langer Weg, den es während der Verhandlungen zur Schulgesetznovelle zu gehen galt. Doch nun sind wir fast am Ziel. Auch wenn sicherlich nicht aller der etwa 1.000 Hinweise und Anregungen aus der öffentliche Debatte im vergangenen Jahr eingearbeitet werden konnten, würde ich mich über die Unterstützung einer breiten Bevölkerungsmehrheit sowie der anderen Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Leipzig freuen.“

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