Die Stadtverwaltung Leipzig will die Sanierungssatzung „Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße“ korrigieren. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die Neufassung im März in den Stadtrat einbringen. Diese so genannte Fehlerheilung ist erforderlich, da das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Satzung für nichtig erklärt hatte. Daraufhin hatte die Stadtverwaltung angekündigt, dass sie dem Stadtrat umgehend eine Satzung vorlegen wird, die im sogenannten ergänzenden Verfahren die Fehler behebt. Diese sogenannte Fehlerheilungssatzung tritt dann nach Beschluss durch den Stadtrat rückwirkend zum 25. März 1991 in Kraft.

Nach dem Ratsbeschluss und der Bekanntmachung im Amtsblatt existiert dann wieder eine wirksame Satzung für das Sanierungsgebiet „Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße“. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen nur die Satzung des Sanierungsgebiets „Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße“ betrifft und daher auch nur für dieses Sanierungsgebiet eine Fehlerheilungssatzung erforderlich ist. Die Sanierungssatzungen für die übrigen 16 Sanierungsgebiete sind wirksam.

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