Heute wird im sächsischen Landtag ein Gesetzesentwurf über eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten debattiert. Dazu der Landesvorsitzende der Jungliberalen Aktion Sachsen Philipp Hartewig: „Eine Kennzeichnungspflicht ist sinnvoll, da sie rechtsstaatliche Verfahren vereinfacht. Besteht der Verdacht auf ein Fehlverhalten durch einen Polizisten kann er so einfacher ausfindig gemacht werden um Sachverhalte zu klären.“

Für eine Kennzeichnungspflicht sprechen sich auch die sächsischen Grünen aus. In ihrem Gesetzesentwurf befürworten sie, dass “[…] alle Bediensteten von Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes während der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Namensschild tragen. Bei geschlossenen Einsatzeinheiten kann das Namensschild durch eine […] Kennzeichnung ersetzt werden.”

Hartewig: „Der Gesetzesentwurf der Grünen ist ein guter Ansatz, geht aber zu weit. Zum Schutz der Identität sollte generell nicht der Nachname, sondern eine wechselnde, temporäre Nummer zugeordnet werden. Diese muss deutlich erkennbar auf der Uniform angebracht werden. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Polizeibeamte zur Verantwortung gezogen werden können, ihr Privatleben aber nicht gefährdet wird.“ Der Vorschlag Hartewigs entspricht einem Beschluss der Jungliberalen Aktion, der bereits auf dem 46. Landeskongress 2009 in Dahlen getroffen wurde.

Hartewig weiter: „In Zeiten zunehmender Angriffe auf Polizisten im Dienst, vermehrten Demonstrationen und steigender Anzahl an Überstunden ist es wichtig, unsere Polizei zu schützen. Polizeirechtliche Sachverhalte können mit einer Kennziffer schneller geklärt werden. Mit zusätzlichen Stellen, weniger Bürokratie und guter Ausstattung kann unsere Polizei noch leistungsfähiger werden.“

1.309 Angriffe auf Polizisten im Einsatz wurden im Jahr 2015 in Sachsen verzeichnet. Trotz des Dauereinsatzes durch das erhöhte Demonstrationsaufkommen gehen weiterhin mehr Beamte in den Ruhestand als neu eingestellt werden. Allein im letzten Jahr haben die sächsischen Polizisten fast 900.000 Überstunden leisten müssen.

„Wir brauchen in Sachsen mehr Polizisten. Eine Kamera kann zwar eine Straftat aufnehmen, verhindern tut sie sie aber nicht. Ein Polizist im Einsatz richtet sich nach den Gesetzen der Bundesrepublik. Verstößt er gegen diese, muss er dafür belangt werden können, aber nicht mit der Gefährdung seines Privatlebens. Mit dem Gesetzentwurf stellen die Grünen die sächsische Polizei an den Pranger.“

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