Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. In Sachsen gilt seit November 2016 eine landesweite Stallpflicht. Dabei sind die regionalen Auswirkungen der Krankheit aber sehr unterschiedlich. Dazu sagt der CDU-Agrarpolitiker Andreas Heinz: „Die Auflagen zur Bekämpfung der Geflügelpest sind gerade für kleine Landwirtschaftsbetriebe und die zahlreichen Rassegeflügelzüchter in Sachsen eine große Herausforderung. Ich fordere von den zuständigen Behörden deshalb Ausnahmegenehmigungen mit finanziell und logistisch zumutbaren Auflagen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.“ Im Ernstfall betrifft das auch die Keulung der Tiere – hier sollte geprüft werden, ob eine zentrale Vorgehensweise im Seuchenfall nicht sinnvoller wäre.

„Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest müssen sein“, erklärt der CDU-Fachpolitiker Alexander Krauß, „aber bitte mit Augenmaß.“ Die Entscheidungen der Behörden müssten sich auch daran orientieren, ob sie praktikabel und finanzierbar sind. Ob das in der Vergangenheit der Fall war, müsse diskutiert werden. „Es kann nicht die Lösung sein, Lauf- und Wassergeflügel über Monate hin einzusperren und von Kleintierhaltern das Füttern mit Schutzanzug zu verlangen.“ Neben dem Seuchenschutz müsse das Tierwohl mehr beachtet und die Risiken stärker differenziert werden. „Ich möchte, dass die Kirche im Dorf und der Hahn auf dem Mist bleibt“, sagt der CDU-Politiker abschließend.

Hintergrund: Rassegeflügel wurde Jahrhunderte lang im Freiland gehalten und ist daher im Gegensatz zum Wirtschaftsgeflügel nicht an eine ganztägige Haltung in Ställen oder abgedeckten Volieren gewöhnt. Eine derartige Aufstallung führt zu chronischem Stress und dem Auftreten von Erkrankungen, unerwünschten Verhaltensweisen und Tierverlusten.

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