Auf Freilandeier aus Sachsen müssen Verbraucher in Kürze nicht mehr verzichten. Der Freistaat Sachsen hob am 20. März 2017 die allgemeine Stallpflicht für Geflügel auf. „Behördlich angeordnete Maßnahmen, die aufgrund der grassierenden Geflügelgrippe angeordnet wurden, gelten nur noch in den bestehenden Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten“, informiert Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.

Aufgrund der mehr als zwölf Wochen andauernden Stallpflicht durften Hühnereier aus Betrieben, die der Stallpflicht unterlagen, grundsätzlich nicht mehr als Freilandeier vermarktet werden, sondern mussten die Kennzeichnung „Bodenhaltung“ tragen.

Eier aus Freilandhaltung werden auf der Packung als „Freilandeier“ gekennzeichnet. Auf dem Ei wird der Erzeugercode aufgestempelt. Die erste Zahl kennzeichnet das Haltungssystem. Die „1“ steht hier für Freilandhaltung. Ob ein Sachsen erzeugt wurde, lässt sich an der Betriebsnummer – der letzten Zahlenfolge des Erzeugercodes ablesen. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Bundesland, wenn das Ei aus einer Haltung in Deutschland (DE) stammt, die Zahlenfolge 14 steht dann für Sachsen.

Ratsuchende Verbraucher können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen weiter informieren. Fragen werden in bewährter Weise durch die Fachberaterinnen persönlich, schriftlich, per Email oder telefonisch beantwortet (Ernährungstelefon, Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min. jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr).

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