Simone Lang, Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur am heutigen Mittwoch vom Landtag einstimmig beschlossenen Verzahnung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (Drs 6/8725): Jetzt kommt zusammen, was längst zusammengehört – die Zustimmung zeigt, dass wir damit einen längst überfälligen Schritt getan haben.“

„Fachleute sind sich schon lange einig, dass eine Trennung zwischen Insolvenzberatung und sozialer Schuldnerberatung nicht sinnvoll ist. Die Übergänge zwischen beiden sind fließend. Sie sind letztlich jeweils ein Teil der Schuldnerberatung“, so Lang weiter.

„Die noch immer unterschiedlichen Finanzierungsformen und Zuständigkeiten verursachen zusätzlichen Aufwand. Unser Ziel ist letztlich weniger Bürokratie und kürzere Wege –  den Nutzen haben sowohl Berater als auch die Bürgerinnen und Bürger, die solche Beratungen in Anspruch nehmen.“

„Mit unserem Antrag sind nun alle beteiligten Akteure – vom Sozialministerium über die kommunale Ebene bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden und der Agentur für Arbeit –  in der Pflicht, ein bedarfsgerechtes Finanzierungskonzept zu erarbeiten.“ Ein Beispiel könnte laut Lang Mecklenburg-Vorpommern sein, wo bereits 2004 die Finanzierung in einer Förderrichtlinie zusammengeführt worden sei.

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