Zum 31. Mai 2017 wurden die Gehalts- und Lohntarifverträge für den Einzel- und Versandhandel gekündigt. Nun stehen die Forderungen fest.

  • Anhebung der Gehälter und Löhne um 6 % zum 1. Juni 2017
  • 50 € Vorweganhebung in den beiden unteren Gehalts- und Lohngruppen
  • 100 € höhere Ausbildungsvergütungen
  • ver.di- Mitglieder sollen zusätzlich 300 € jährlich bekommen
  • Die Tarifverträge sollen für alle gelten.
  • Der Tarifvertrag soll für 12 Monate abgeschlossen werden.

Der Einzel- und Versandhandel jubelt über ständig steigende Umsätze und Gewinne und gleichzeitig gibt es in dieser Branche eine Vielzahl von Beschäftigten, die schon jetzt mit dem Verdienst nicht auskommen und erst recht im Rentenalter unter die Armutsgrenze fallen. Hinzu kommt, dass die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten nur teilzeitbeschäftigt mit wenigen Stunden und ohne Aussicht auf Stundenerhöhungen ist.

„Deswegen brauchen wir deutliche Anhebungen bei den Gehältern und Löhnen, insbesondere in den unteren Lohn- und Gehaltgruppen muss mehr getan werden. Eine ausgebildete Verkäuferin mit 20 Wochenstunden kommt gerade mal auf 1.282 € Brutto“, so ver.di-Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago.

„Die Tarifverträge müssen für alle gelten. Nur noch rund 25 % der Beschäftigten werden nach dem Branchentarifvertrag bezahlt. Da versuchen sich Einzelhandelsunternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten eine goldene Nase zu verdienen. Eine Vielzahl der Einzelhandelsbeschäftigten wird deutlich unterhalb des Tarifvertrages bezahlt und ist auf staatliche Unterstützung angewiesen“, so Lauenroth-Mago. „Die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels müssen für allgemeinverbindlich erklärt werden!“

Die Tarifverhandlungen beginnen am 9. Juni 2017.

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