Die LVZ berichtete heute unter der Überschrift „Stadt lässt Häuslebau an der Burgaue zu“ über ein privates Bauvorhaben in Böhlitz-Ehrenberg. Zu den Aussagen des Beitrages, der nicht mit Anfragen bei der Stadtverwaltung gegenrecherchiert wurde, stellt die Stadt fest: Die angegebene Fläche des Bauvorhabens grenzt nicht wie behauptet direkt an das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) der Burgaue. Die Abstände werden, wie auch in der angrenzenden Bebauung realisiert, eingehalten. Die infrage stehende Fläche ist Bauland und als solches an die Bauherren verkauft worden. Die Behauptung, es handele sich um Gartenland, ist nicht korrekt. Die Fläche liegt auch nicht wie behauptet im Überschwemmungsgebiet der Luppe.

Eine Baugenehmigung besteht seit August 2016, darüber wurden die Nachbarn des Grundstücks auch, wie es das Gesetz vorsieht, informiert. Eingegangene Widersprüche wurden geprüft und zur Entscheidung an die Landesdirektion Sachsen abgegeben. Auch einer der Protagonisten des LVZ-Beitrags hatte einen Widerspruch eingelegt, diesen aber einige Wochen später zurückgezogen mit der Bemerkung, man begrüße das Bauvorhaben.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden alle gesetzlich vorgeschriebenen Ämter beteiligt. Federführend ist das Bauordnungsamt, das die anderen notwendigen Ämter beteiligt. Dies ist auch geschehen, alle beteiligten Ämter haben dem Bauvorhaben aus fachlicher Sicht zugestimmt. Der Vorwurf in dem Beitrag, die einzelnen Behörden informierten sich nicht gegenseitig, ist nicht zutreffend.

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