In der heutigen Sitzung des Lenkungsausschusses Asyl unter dem Vorsitz der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie dem Sächsischen Staatsminister des Innern, Markus Ulbig, wurde unter anderem über eine Landesregelung der Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber beraten. Die Regelung einer landesweiten und damit auf die Landkreise und Kreisfreien Städte bezogenen Wohnsitzauflage wurde mit dem Inkrafttreten des Bundes-Integrationsgesetzes im vergangenen Jahr möglich. Damit können die Bundesländer individuell bestimmen, ob anerkannte Flüchtlinge, so lange sie im Sozialleistungsbezug sind, für bis zu drei Jahre nur in einer ihnen zugewiesenen Kreisfreien Stadt bzw. einem Landkreis ihren Wohnsitz nehmen dürfen.

Petra Köpping: „Wir haben mit der kommunalen Ebene darüber gesprochen, ob es aufgrund des vermehrten Zuzugs der Geflüchteten, vor allem in die großen Städte wie Leipzig und Dresden, einen besonderen Handlungsbedarf hinsichtlich der Überlastung in den Bereichen Wohnen, Kita, Schulen und Integrationsmaßnahmen wie Sprachkursen gibt. Und wir haben uns darüber ausgetauscht, wie stark die tatsächliche Wanderungsbewegung von anerkannten Flüchtlingen in Sachsen zwischen den Städten und dem ländlichen Raum ist.“ Im Ergebnis dieser Diskussion wurde der Sächsische Landkreistag gebeten, in der Landrätekonferenz geeignete Maßnahmen zum Umgang mit dieser Binnenwanderung zu erörtern.

Der Lenkungsausschuss wird sich im Oktober erneut dazu treffen, um die Empfehlungen, die in den Gremien bis dahin besprochen wurden, abschließend zu beraten.

Die Verfahrensdauer für Neufälle in der Asylantragstellung hat sich erheblich verkürzt und beträgt nach Aussage des BAMF nunmehr in Sachsen 1,7 Monate.

„Damit bekommen die Antragsteller ihre Entscheidungen erheblich schneller als noch vor einem Jahr“, sagte Innenminister Markus Ulbig. Allerdings sind nach einem Bericht des BAMF aktuell noch 339 Fälle aus 2015 und 798 Fälle aus 2016 anhängig. Das BAMF wies darauf hin, dass diese Altfälle noch nicht entscheidungsreif seien. „Auch wenn ein zeitnaher Abschluss der Verfahren wünschenswert ist, so muss doch Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Ich bestärke das BAMF bei dieser Arbeitsweise. Darüber hinaus habe ich an die Ausländerbehörden und an die Justiz appelliert, dass Identitätstäuschungen im Asylverfahren konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden müssen.“

Weitere Themen in der Beratung des Lenkungsausschusses Asyl waren beispielsweise ein Sachstandsbericht über den Stand der Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) sowie Informationen über Wege in den Arbeitsmarkt für Geflüchtete.

Hintergrund: Der Lenkungsausschuss Asyl wurde Ende 2014 als Gremium zur Entscheidung von wichtigen Fragen in den Bereichen Asyl und Integration ins Leben gerufen. Neben allen Sächsischen Staatsministerien sind der Sächsische Landkreistag, der Sächsische Städte-und Gemeindetag, die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertreten. Seit Jahresbeginn tagt der Lenkungsausschuss in unregelmäßigen Abständen auch zu den Themen der Integration.

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