Im Schuljahr 2016/17 haben sich insgesamt 98 Gefangene den Abschlussprüfungen gestellt, unter ihnen 46 Jugendliche der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Dabei haben 12 Gefangene den Hauptschulabschluss erhalten, 24 Jugendstrafgefangene konnten den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen und 18 Jugendliche haben den Realschulabschluss bestanden. 26 Gefangenen wurde der Hauptschulabschluss aufgrund des Bestehens eines Berufsvorbereitenden Jahres zuerkannt.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die vergangenen Jahre zeigen, dass die meisten jungen Menschen bei Antritt ihrer Haftstrafe in den Justizvollzugsanstalten einen immer geringeren Bildungsstand mitbringen. Um den Gefangenen eine echte Chance auf ihre spätere soziale Integration zu geben, ist es wichtig, eine gute Schulbildung als Grundlage für das weitere Leben zu besitzen. Bildung mindert nicht nur allein das Rückfallrisiko, Bildung eröffnet auch neue Perspektiven für einen guten Start in die Zukunft nach Verbüßung der Haftstrafe.“

Die Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen können in Sachsen nach Vorbereitung auch durch eine Schulfremdenprüfung erworben werden. Die Schulfremdenprüfung richtet sich an Bewerber, die ihren Schulabschluss nachholen möchten. In den fünf Schulstandorten des sächsischen Justizvollzuges werden die Vorbereitungskurse durch den pädagogischen Dienst des Justizvollzuges durchgeführt. Die Schulstandorte des Justizvollzuges sind anerkannte Ersatzschulen. Durch die Bildungsagentur werden für den jeweiligen Schulstandort staatliche Partnerschulen festgelegt, welche die Prüfungen in den Justizvollzugsanstalten durchführen. Die Prüfung besteht sowohl aus einem schriftlichen als auch einem mündlichen Teil. Die Gefangenen müssen jeweils die gleichen Prüfungen bearbeiten wie die Schüler an den entsprechenden Schulen außerhalb des Justizvollzuges.

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