Sachsen hat einen aus Marokko stammenden Terrorverdächtigen abgeschoben und die gegen ihn laufenden Verfahren eingestellt. Dazu erklärt Enrico Stange, Sprecher der Linksfraktion für Innenpolitik: „Sachsens Innenminister Ulbig hat am Samstag den Vollzug der Abschiebung des am 21. April in einer Flüchtlingsunterkunft in Borsdorf festgenommenen Marokkaners verkündet und die ‚Aufklärung des Falls‘ bekundet.“

„Dem Mann wird eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, die in mehreren Ermittlungsverfahren untersucht wurden (Kleine Anfrage 6/9377). Nun wurde er zwar nach Marokko abgeschoben, aus dem Verkehr gezogen ist er allerdings nicht. Die Strafverfolgungsbehörden haben sich gegen das Strafverfolgungs- und Strafvollsteckungsinteresse des Staates entschieden. Die Verfahren gegen den Verdächtigen werden eingestellt; er kam frei, ohne sich vor Gericht zu verantworten.

Unterstellt man, der Verdacht gegen den Abgeschobenen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (Terroranschlag) sei zu Recht geäußert worden, dann lautet die Schlussfolgerung zwangsläufig: Nun befindet sich in Marokko ein zu Anschlägen bereiter Gefährder auf freiem Fuß. In diesem Fall gäbe es ein beachtliches Risiko, dass der Abgeschobene in Marokko einen Anschlag verüben oder den Weg zurück nach Europa finden könnte.

Das Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsinteresse des Staates darf nicht in einer Abwägungsentscheidung geopfert werden, vor allem nicht, wenn ein Terrorverdacht vorliegt. Sonst werden Gefährdungen möglicherweise nur scheinbar gebannt oder allenfalls aufgeschoben.“

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