Das Bundesverfassungsgericht folgte heute den Verfassungsbeschwerden zweier Polizeikommissare gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts. Es erlegt dem Gesetzgeber auf, bis zum 1. Juli 2018 eine Neuregelung zu treffen, die mit der Verfassung vereinbar ist.

Dabei geht es erstens um die Angleichung der Ostbesoldung für Beamte an das Westniveau. Für die Besoldungsgruppen bis A9 erfolgte sie zum 1. Januar 2008; für die höheren Besoldungsgruppen (A10 aufwärts) wurde dieser Schritt jedoch erst zum 1. Januar 2010 vollzogen. Dieser Verzug verstieß laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Zweitens erklärte das Gericht es für verfassungswidrig, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Jahre 2008 erst mit viermonatiger Verzögerung auf die Beamten der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts übertragen worden ist. Diese zweifache „Benachteiligung der Beamten der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts gegenüber den Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9“ hatte laut Gericht „keinen sachlichen Grund“.

Klaus Bartl, Sprecher der Fraktion Die Linke für Rechtspolitik, erklärt dazu: „Innerhalb von zwei Jahren ist das die zweite Klatsche für Stanislaw Tillich und seine CDU-geführte Regierung. Das Bundesverfassungsgericht mahnt schon wieder an, die Beamten verfassungsgemäß zu besolden. 2015 hatte es bereits die Streichung der Jahressonderzahlung gekippt.

Seitdem im Jahr 2003 der radikale Kürzungskurs startete, haben wir gewarnt: Wer die Beamtenbesoldung rein nach der Kassenlage organisiert, wird scheitern. Wie so oft überging die Regierung unsere Einwände – nun muss das Bundesverfassungsgericht ihre Fehlentscheidungen erneut geraderücken. Das ist keine Zierde!

Wir empfehlen der Koalition, in den Parlamentsferien in sich zu gehen und über die Konsequenzen dieses Urteils nachzudenken. Wir werden mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, ob und wie CDU und SPD fristgemäß eine grundgesetzgemäße Neuregelung umsetzen werden. Die sächsischen Beamtinnen und Beamten – darunter viele Polizistinnen und Polizisten – haben Gerechtigkeit verdient!“

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