Nach einer erfolgreichen Pilotierung findet der Datenaustausch von Personen- und Verfahrensdaten zwischen der Bundespolizei und den sächsischen Staatsanwaltschaften nun auch elektronisch statt. Bislang geschah dies ausschließlich in Papierform, so dass die sächsischen Strafverfolger diese Daten manuell neu erfassen mussten.

Justizminister Sebastian Gemkow zieht nach sechs Monaten eine positive Zwischenbilanz: „Der elektronische Datenaustausch zwischen Bundespolizei und den sächsischen Staatsanwaltschaften ist ein gutes Beispiel für die Vorteile der Digitalisierung. Damit bekommen wir die Daten im Durchschnitt jetzt drei Tage eher als bisher. Und die mühsame und fehleranfällige Neuerfassung von Personen- und Verfahrensdaten bei den Staatsanwaltschaften entfällt komplett.“

Seit Ende 2016 erproben beide Seiten den elektronischen Datenaustausch über eine neu programmierte Schnittstelle der jeweiligen IT-Fachanwendungen. Aufgrund der großen Datenmengen liegt darin eine spürbare Erleichterung für die Ermittler. Allein im Jahr 2016 haben die fünf sächsischen Staatsanwaltschaften ca. 22.000 Ermittlungsverfahren von der Bundespolizei erhalten.

Der elektronische Datenaustausch ist dabei keine Einbahnstraße. Die Bundespolizei erhält nach der Übermittlung der Daten von den sächsischen Staatsanwaltschaften zunächst automatisch das Aktenzeichen und später auch eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Somit sind auch bei den Ermittlungen Verfahrenserleichterungen zu verzeichnen.

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