Zur Unterzeichnung des Staatsvertrags für den Aufbau eines gemeinsamen Zentrums zur Telekommunikationsüberwachung durch Sachsens Innenminister Ulbig erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Da mag sich Sachsens Innenminister wundern, dass sein Thüringer Amtskollege nur eine Absichtserklärung unterzeichnen kann, weil der Thüringer Landtag ein gehöriges Wörtchen bei Staatsvertrag und Befugnissen des Abhörzentrums mitreden will.“

„Allemal demokratischer durch aktive Einbeziehung der demokratisch legitimierten Volksvertretung ist das Vorgehen in Thüringen. Hingegen ist der Sächsische Landtag bei einem so wichtigen Thema wie dem GKDZ und seinen tief in die Grund- und Freiheitsrechte sowie den Schutz personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger eingreifenden Befugnissen nach wie vor außen vor.

Sachsens Innenminister ist offenbar wenig selbstbewusst und scheut die Auseinandersetzung im Landtag und den zuständigen Ausschüssen und unsere Fragen als Abgeordnete. Uns werden die Gutachten zum Aufgabenzuschnitt, der Rechtslage und der Wirtschaftlichkeit noch immer vorenthalten. Der vom Landtag bestellte Datenschutzbeauftragte für den Freistaat Sachsen darf seine Stellungnahme bislang dem Landtag nicht bekannt machen. Auch die Antworten auf die Reihe von kleinen Anfragen, die ich dazu gestellt habe, spiegeln diese Intransparenz.

All das lässt uns größte Skepsis gegen das als Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum bezeichnete Abhörinstitut entwickeln. Wir lehnen eine Aufweichung des Trennungsgebotes geheimdienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Gefahrenabwehr grundsätzlich ab. Weil allerdings noch zu viele Fragen offen sind und der Zugriff auf die erhobenen Daten nicht sicher für die Geheimdienste verhindert ist, sehen wir hier die Gefahr der Aufweichung des Trennungsgebots.

Die Stellung der Landesdatenschutzbeauftragten in der geplanten Konstruktion hat wohl auch unter den beteiligten Ländern zu erheblichen Zweifeln geführt. Für das GKDZ an sich soll der Sächsische Datenschutzbeauftragte zuständig sein, zu allen Sachveralten im Zusammenhang mit beauftragter Datenerhebung (TKÜ) sollen die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten zuständig bleiben.

Wir bleiben dabei: Die parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte müssen gesichert werden. Eine Nutzung durch oder eine Weitergabe der erhobenen Daten an die Geheimdienste oder andere Dritte muss rechtlich und technisch ausgeschlossen werden.“

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