Am Vormittag des 15. August 2017 wurde vor dem Amtsgericht Leipzig eine Strafsache gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade am 2. Mai 2016 verhandelt. Die Solidaritätskampagne "Dazusetzen!" veranstaltete vor und während der Gerichtsverhandlung ein Solidaritätsfrühstück. Angesichts der Verurteilung des Betroffenen zeigen die Aktivist*innen sich kämpferisch und solidarisch. „Obwohl es nicht möglich war, ihm eine konkrete Täterschaft nachzuweisen, wurde der Angeklagte 'Ritchie' nicht von dem Vorwurf freigesprochen, am 2. Mai 2016 eine Straftat begangen zu haben“, erklärt Sascha Kaur für "Dazusetzen!".

„Er soll die Versammlung LEGIDAs grob gestört haben. Die Störung bestand laut Aussage des Gerichts darin, dass LEGIDA aufgrund der friedlichen Sitzblockade ein Stück von ihrer angezeigten Demonstrationsroute abweichen musste. Während die Umleitung der Demonstration damals nicht abzustreiten ist und für die Leipziger Antifaschist*innen durchaus einen Erfolg darstellte, ist es absurd, die Schuld dafür auf eine einzelne Person zu schieben. Ebenso absurd ist es, bei einer minimalen Routenabweichung von einer groben Störung auszugehen, während die Teilnehmenden der Sitzblockade eher berichten, dass es eine Freude für die LEGIDA-Teilnehmenden war, sie aus nächster Nähe bepöbeln und bespucken zu können.“

„Die Strafe für den Angeklagten wurde auf 20 Tagessätze à 20 Euro reduziert“, so Kaur, „Dies entspricht in etwa der Höhe der Bußgeldbescheide, die sich zwischen 300 und 400 Euro bewegt und auch somit überdurchschnittlich hoch ist. Uns ist unklar, was die Stadt Leipzig und das Leipziger Amtsgericht damit erreichen wollen. Schließlich rühmt die Stadt sich, neonazistische und rassistische Aufmärsche mehrfach erfolgreich verhindert und auch LEGIDA Anfang dieses Jahres aus Leipzig vertrieben zu haben. Wir fordern von den Verantwortlichen, weiterhin Gesicht gegen menschenfeindliche Bewegungen zu zeigen – das bedeutet auch, die Teilnehmenden einer friedlichen Sitzblockade nicht zu kriminalisieren und mit Repression zu überziehen. Daher begrüßen wir die Ankündigung Ritchies und seines Anwalts, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen.“

“Dazusetzen!” veranstaltete am Morgen und Vormittag des 15.8.2017 gegenüber des Amtsgerichts eine Solidaritätskundgebung. Bei dieser konnten der Angeklagte, seine Freund*innen und Interessierte sich bei Kaffee, Kuchen, Musik und guten Gesprächen entspannt auf die Verhandlung vorbereiten. Außerdem war Ziel der Veranstaltung, die Leipziger*innen darauf aufmerksam zu machen, dass die Repressionen des 2. Mai 2016 nach wie vor aktuell sind. Insgesamt fordert die Stadt Leipzig über 50.000 € von circa 145 Personen unter den mehr als 300 Teilnehmenden der Sitzblockade. “Dazusetzen!” kündigt an, weitere Solidaritätskundgebungen zu veranstalten, wenn weitere Gerichtstermine anstehen und die betroffenen Personen sich dies wünschen.

„Uns ist es wichtig, deutlich zu zeigen, dass Zivilcourage kein Verbrechen ist und dass diejenigen, die dennoch kriminalisiert werden, nicht allein gelassen werden“, schließt Sascha Kaur, „Wer aufgrund der Vorwürfe nach dem 2. Mai 2016, sei es Strafbefehl oder Bußgeldbescheid, vor Gericht gezogen wird, kann sich bei uns melden und erhält vor Ort die gewünschte Unterstützung. Außerdem wollen wir selbstverständlich nicht, dass das Thema unter den Teppichen sächsischer Behörden verschwindet: Gerade angesichts der Vielzahl neonazistische Aufmärsche in Sachsen, angesichts PEGIDAs und angesichts eines angekündigten Neonazi-Aufmarschs am 1. Mai 2018 in Leipzig ist es uns wichtig, klarzustellen, dass Engagement gegen neonazistische und neurechte Veranstaltungen kein Verbrechen ist – sondern eine notwendige Selbstverständlichkeit.“

Informationen zu „Dazusetzen“ unter: www.dazusetzen.de

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