Zur Ablehnung des Antrags der Linken zur „Sicherung einer leistungsfähigen, zukunftssicheren und flächendeckenden Rechtsmedizin in Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/6015) heute im Verfassungs- und Rechtsausschuss erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Die Situation in der Rechtsmedizin in Sachsen ist unhaltbar geworden. Aus der Sparpolitik der Regierung in den zurückliegenden Jahren resultierende Personalnot, Überlastung des verbliebenen Personals und eine mangelhafte sächliche Ausstattung haben dazu geführt, dass die universitären rechtsmedizinischen Institute in Dresden und Leipzig – mit einer Prosektur (Außenstelle) in Chemnitz – ihre hoheitlichen Aufgaben für Polizei, Justiz oder Jugendämter kaum noch zeitgerecht und flächendeckend erfüllen können.“

„Während beispielsweise in Berlin auf 175.000 Einwohner ein Rechtsmediziner kommt, beträgt in Sachsen der Schlüssel 1 zu 270.000. Mit Obduktionen im Schnelldurchlauf, wie neulich erst aus der Fachwelt kritisiert wurde, lassen sich Todesfälle durch Fremdverschulden nicht sicher herausfinden und aufklären.

Wie vor Jahren betreffs der Defizite im Strafvollzug verweigern sich die Staatsregierung und die sie tragende Ausschussmehrheit uneinsichtig der Realität. Jedem im Ausschuss ist aus der intensiven Behandlung des Antrages mit Expertenanhörung seit November vergangenen Jahres klar, dass jedes der sächsischen Institute minimal 500.000 Euro pro Jahr Sockelfinanzierung benötigt, um überhaupt in die Nähe einer bedarfsgerechten Versorgung und vernünftiger Bedingungen für die Leistungserbringer zu kommen. Erst im Haushalt 2019/20 sollen aber entsprechende Mittel im zuständigen Haushalt des Wissenschaftsministeriums eingestellt werden. Das ist unverantwortlich und setzt die latente Gefahr fort, dass mangels rechtzeitiger fachmedizinischer Untersuchung und Nachschau auch weiterhin kapitale Gewaltverbrechen und ähnliches unerkannt und unaufgeklärt bleiben.

Unsere Fraktion gibt da keine Ruhe. Wir werden das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Landtagssitzungen bringen.“

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