Die Leipziger Stadtverwaltung bessert ihr Unterbringungskonzept für Asylbewerber nach. Denn mit dem Ratsbeschluss vom 18. Juli 2012 werden die notwendigen Platzzahlen nicht erreicht. Als neue Standorte werden Georg-Schwarz-Straße 31, Georg-Schumann-Straße 121 und Theresienstraße 14 genannt. Am 12. Dezember 2012 soll der Stadtrat abstimmen.

Die Debatte um die Unterbringung von Asylbewerbern geht in eine neue Runde. Das am 18. Juli 2012 vom Stadtrat beschlossene Konzept war nicht so ganz der große Durchbruch, als den ihn seine Befürworter darstellen. “Mit dem Ratsbeschluss RBV 1293/12 wurde die notwendige Kapazität in Einrichtungen für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten mit 670 Plätzen bestätigt. Parallel wurde die Verwaltung beauftragt, nach nochmaliger Prüfung der notwendigen Kapazität weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen zu suchen.” So ist es in der Rats-Drucksache V/ 2626 nachzulesen.

Das erst in dieser Woche in das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren gegebenen Schriftstück trägt den Titel “Mehrbedarf 2013: Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Betreibung und sozialen Betreuung in Häusern für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen”. Es konstatiert, dass bei Nichtbeschluss der Stadt Leipzig “die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich” sei.
Nach diesen Planungen sollen drei weitere Unterkünfte für Asylbewerber entstehen. Konkret geht es dabei um eine Unterkunft in der Georg-Schwarz-Straße 31 in Lindenau mit circa 35 bis 40 Plätzen, eine Unterkunft in der Georg-Schumann-Straße 121 in Gohlis-Süd mit circa 35 bis 40 Plätzen sowie eine Unterkunft in der Theresienstraße 14 in Eutritzsch mit circa 45 Plätzen. Für 2013 geht das Rathaus für die drei Unterkünfte von einem Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 438.500 Euro aus. Durch Ratsbeschluss am 12. Dezember 2012 soll das Vorhaben haushaltsfest werden.

Was in der Begründung zur Ratsvorlage V/ 2626 auffällt: Der hier deklarierte Mehrbedarf ist zu einem guten Teil Ergebnis der verunglückten Leipziger Asyldiskussion aus dem Frühjahr und Frühsommer. Was dort, mitunter sehr hektisch, an Nachbesserungen in das Ursprungskonzept eingebaut wurde, bedeutete in Summe eine Reduzierung der Platzzahl. Das mag im Juli 2012 bei der politischen Durchsetzung des Konzeptes geholfen haben, muss aber nun nachholend korrigiert werden.

“Um den im laufenden Jahr bestehenden und sich für das Folgejahr abzeichnenden Kapazitätsengpässen zu begegnen, wird die Bestätigung weiterer Standorte vorgeschlagen, welche im Anschluss zu binden, herzurichten und schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen sind”, heißt es in der Begründung des Mehrbedarfs.
Noch etwas fällt auf: “Bei allen Häusern handelt sich um in privatem Besitz befindliche Objekte”, so die Planer im Sozialamt. Diese sollen nun für einen Zeitraum von zehn Jahren angemietet werden. Auch das ist eine Nachbesserung gegenüber dem Ursprungskonzept, das sich auf Häuser von Leipziger Großvermietern stützte.

“Angeregt durch die öffentliche Diskussion zum Konzept ?Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig’ wurde der Verwaltung aus der Bürgerschaft sowie von privaten Eigentümern und Projektentwicklern eine Reihe potentiell geeigneter, weil offensichtlich oder tatsächlich ungenutzter Objekte benannt.” So die amtliche Darstellung des Teils der Leipziger Asyldiskussion, der das ausschließliche Setzen auf Großvermieter in Frage stellte.

Nun muss es schnell gehen. Denn die Stadt Leipzig braucht diese 110 bis 120 neue Plätze dringend. Auch die Hauseigentümer wollen schnell Klarheit. “Alle Eigentümer/ Bauträger haben betont, dass die genannte Zusage zügig – noch vor Jahresende – getroffen werden müsse. Gelingt dies nicht, besteht ein Risiko insofern, als die benannten Häuser zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nicht mehr oder nicht zu den … genannten Konditionen zur Verfügung stehen”, so der Text der Ratsvorlage.

Wenn der Stadtrat im Dezember 2012 diesem Vorschlag folgt, könnten die Häuser ab Mai 2013 genutzt werden. “Die genannten Häuser sind bereits teilsaniert”, beschreibt die Stadtverwaltung deren jetzigen Zustand, “eine Herrichtung im notwendigen Rahmen bedarf nach Aussage der Eigentümer/ Bauträger eines Zeitlaufes von drei bis vier Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt einer verbindlichen Zusage der Stadt zur beabsichtigten Nutzung.”

Die Mietpreisvorstellungen des Eigentümers der Häuser in der Georg-Schwarz- und der Georg-Schumann-Straße belaufen sich auf eine Kaltmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter. Für das Haus in der Theresienstraße steht eine Zahl von 8,50 Euro in der Vorlage.

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