Auf interessierte Fragen gibt es aus Leipzigs Stadtverwaltung durchaus auch freundliche Antworten. Insbesondere, wenn das Thema sowieso auf einem anderen Tisch liegt - wie bei der Zweitbenennung des Wilhelm-Leuschner-Platzes als "Platz der friedlichen Revolution". Beschlossen hat es, darauf weist nun die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Dorothee Dubrau, den anfragenden Sprecher des Fahrgastbeirats der LVB, Mike Demmig, hin - der Stadtrat.

Der aber hat ja am Mittwoch, 16. Juli, beschlossen, den Wettbewerb ums Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal zu beenden und den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz aufzuheben. Es wäre also recht logisch, im Nachgang auch den Beschluss zur Zweitbenennung des Platzes aufzuheben.

Dorothee Dubrau hat die Einwohneranfrage von Mike Demmig vom 2. Juli gleich mal in einem Stück beantwortet. Und sie weist am Ende auch darauf hin, dass jeder undurchdachte Beschluss des Stadtrates auch Geld kostet. Erst recht, wenn er wieder zurückgenommen werden muss.

“Der Namenszusatz ‘Platz der Friedlichen Revolution’ in der S-Bahn-Station ‘Wilhelm-Leuschner-Platz’ und an der Haltestelle der LVB erfolgte in der Umsetzung eines Beschlusses des Stadtrates. Es handelt sich um den Beschluss der Ratsversammlung RBV-1006/11 vom 17.11.2011 ‘Benennung eines Platzes der Friedlichen Revolution’ – Beschlusspunkt 1: Die Fläche mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal erhält den Namen ‘Platz der Friedlichen Revolution’. – Beschlusspunkt 4: Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass für die Bezeichnung der LVB- und der City-Tunnel-Haltestelle ab deren geplanter Inbetriebnahme Ende 2013 beide Platznamen verwendet werden.”

Eine offizielle Platzumbenennung war es ja nicht, denn da gingen gleich mehrere Fraktionen in Protest, als man anfänglich kraft frischer Wassersuppe den Namen Wilhelm Leuschner aus dem Stadtbild verschwinden lassen wollte. Der verdiente Gewerkschafter hielt Kontakt zur Widerstandsgruppe um Carl Goerdeler. Und nach dem missglückten Attentat am 20. Juli wurde auch er Opfer der Hinrichtungsserie, mit der das NS-Regime gegen den Widerstandskampf vorging. Leuschner wurde am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Der ehemalige Königsplatz wurde am 1. August 1945 nach Wilhelm Leuschner benannt.Also entschied sich der Stadtrat nur für den Namenszusatz “Platz der Friedlichen Revolution”. Trotzdem taucht er auf diversen Beschilderungen auf. Man hatte es ja eilig.

Dorothee Dubrau: “Was die S-Bahn-Station betrifft, wird der Name ‘Wilhelm-Leuschner-Platz’ intern bei der Deutschen Bahn verwendet und bildet die Hauptbeschilderung. Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des City-Tunnels im Dezember 2013 wurde auf der Bahnsteigebene der Stationsname ‘Leipzig Wilhelm-Leuschner-Platz’ (Hauptbeschilderung im DB-Layout) durch eine Zusatzbeschilderung mit dem Namen ‘Platz der Friedlichen Revolution’ über dem Hauptschild ergänzt. Die Eingangsbauwerke tragen aus Platzgründen nur den Namen ‘Wilhelm-Leuschner-Platz’.

Die Zusatzbeschilderung auf der Bahnsteigebene wurde seitens der Stadt bei der Deutschen Bahn auf der Grundlage des o. g. Ratsbeschlusses bestellt. Falls eine Umbestellung auf der Grundlage eines erneuten Beschlusses vorgenommen würde, könnte die Zusatzbeschilderung auf Kosten der Stadt überklebt werden”, weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass auch das Entfernen von Schildern und Beschriftungen ein bisschen Geld kostet.

Andernorts hat man mit der Zusatzbenennung noch eifriger gearbeitet. Dorothee Dubrau: “Der Zusatzname fand und findet zudem Verwendung in verschiedenen Informationsbroschüren und z. B. auch auf den Darstellungen des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes auf den Tischen in den S-Bahn-Zügen. Ähnlich ist sicherlich der Zusatz bei der LVB-Haltestelle zu betrachten. Auch hier ist sicherlich eine Rückbenennung denkbar, jedoch mit organisatorischem Aufwand und mit
Kosten verbunden.”

Bei wem liegt der Ball jetzt also im Feld? – Dubrau: “Sie fragen, ob eine Aufhebung des Beschlusses, zumindest was den Punkt 4 zu den Namenszusätzen an den Haltestellen betrifft, möglich ist. Dazu ist zu antworten, dass dieses zwar möglich ist, aber die Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses grundsätzlich nur durch das Gremium erfolgen kann, das den aufzuhebenden oder zu ändernden Beschluss gefasst hat.”

Und das ist der Stadtrat.

Da muss also nur irgendjemand wieder einen Antrag schreiben, ihn ins Verfahren geben, Händchen hoch. Und danach kann dann überlegt werden, wie man das Entfernen der Beschriftungen organisiert – und bezahlt.

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