Die Änderungen bei den diversen Arbeitsmarktinstrumenten haben auch Folgen für den Betrieb der Leipziger Fließgewässer. Die beiden Schleusen in Connewitz und am Cospudener See konnte Leipzig bislang nur betreiben, weil das Personal an den Schleusen über solche Förderinstrumente finanziert werden konnte. Aber was passiert, wenn diese Fördermöglichkeiten auslaufen? Die L-IZ hat mal nachgefragt. Inge Kunath, Leiterin des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, hat geantwortet.

Was kostet der Betrieb der Schleusen Connewitz und Cospuden im Jahr?

Für beide Schleusen ist im Durchschnitt eine Gesamtsumme von 89.323,69 Euro/a aufzuwenden (45.975,40 Euro für den Einsatz und Bereitstellung eigenen Personals, zzgl. 43.348,29 Euro für Sach-, Betriebs- und Reparaturkosten).

Mit welchem Personal wird der Betrieb abgesichert?

Die beiden Schleusen Connewitz und Cospuden werden zur Zeit von jeweils 4 AGH-Mitarbeitern des Bürgerdienstes Leipzig (KEE) im 2-Schichtbetrieb betreut.

Wie viele Vollzeitstellen sind das und aus welchem Budget werden sie bestritten?

Der Einsatz von AGH-Kräften ist keine dauerhafte Lösung. Aufgrund der gesetzlichen Regelung sowie auch aufgrund der sehr positiven Erfahrungen, die wir sowohl 2011 als auch 2012 gemacht haben und auch der sehr guten Resonanz, die wir von sehr vielen Bürgerinnen, Bürgern und Schleusenbenutzern erhalten haben, wäre es sinnvoll, zweckmäßig und notwendig, 3,75 Vollzeit-Arbeitskräfte aus dem 1. Arbeitsmarkt für die Erfüllung der Eigentümerpflichten zur Betreuung und Bedienung der Schleusen bereitzustellen, welche ungeübten “Paddlern” Hilfestellung bei der Benutzung der Schleuse geben und Touristen mit Informationen – auch über den Touristischen Gewässerverbund hinaus – zur Seite stehen und somit sehr zur Sicherheit des Schleusenbetriebes und für einen geordneten Umgang miteinander sorgen.

Welche Absicherung des Betriebs steht der Stadt zur Verfügung, wenn die Förderung der Jobcenter für 1-Euro-Jobs/Bürgerarbeit komplett entfällt?

Grundsätzlich steht erst einmal kein Personal zur Verfügung, da beide Schleusen vollautomatische Anlagen sind, die im Prinzip kein Personal erfordern. Sollte eine Betreuung mit AGH-Kräften nicht mehr möglich sein, müssten die entsprechenden Stellen beantragt werden (siehe Frage 3).

Wie hoch sind die jährlichen Reparatur- und Wartungskosten und aus welchem Budget werden diese bestritten?

Die jährlichen Betriebs- und Reparaturkosten sind nicht konstant und schwanken zwischen rund 50.000 und 70.000 Euro. Die Deckung erfolgt über das Sachkonto 422 11 000 (Infrastrukturmaßnahmen), PSP-Element 1.100.55.2.0.01. Diese Mittel sind im jährlichen Haushalt für die Gewässerunterhaltung, zu denen auch die Unterhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen zählt, eingeordnet.

Gibt es Überlegungen zu einer nachhaltig selbsttragenden Bewirtschaftung der Schleusen? Und wenn ja: Wie sehen sie aus?

Gemäß § 2 der GUS werden Gewässernutzer, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse oder Bewilligungen berechtigt sind, die Gewässer zum gewerblichen Transport von Personen mit Wasserfahrzeugen, einschließlich des Betriebs einer Fahrgastschifffahrt zu nutzen, an der Deckung der anfallenden Kosten beteiligt.

Die Aufwendungen für den Betrieb der Schleusen werden somit schon teilweise aus den Einnahmen aus der Gewässerunterhaltungssatzung (GUS) refinanziert.

Oder müssten beim Wegfall der Förderinstrumente Schleusengebühren eingeführt werden?

Die Einführung von Schleusengebühren wurde vielfach diskutiert und verworfen, da die benötigten Sach- und Personalaufwendungen nicht zur Verfügung stehen. Zudem erfolgt eine teilweise Refinanzierung aus der Gewässerunterhaltungssatzung.

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