100 Jahre alt sind viele der Linden in der Naunhofer Straße in Stötteritz. Hier wurde, als das Wohnquartier entstand, noch eine richtige klassische Alleebepflanzung vorgenommen. Und im Unterschied zu vielen anderen Leipziger Straßen stehen hier noch viele der alten Bäume. Die Grünen hätten daraus gern ein richtiges, amtlich registriertes Naturdenkmal für Leipzig gemacht. Aber davon hält Leipzigs Verwaltung nichts.

Die möchte gern beim alten Modus bleiben und hat jetzt eine ausführliche Begründung für die Ablehnung des Antrages der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geschrieben, in dem es gleich mal zur Einstimmung heißt: “Eine Unterschutzstellung wie unter 1. vorgeschlagen ist bezogen auf die vierreihige Lindenallee Naunhofer Straße zwischen Kommandant-Prendel-Allee und Augustinerstraße nicht erforderlich, da diese bereits durch die Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebiets ‘Etzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorf’ vom 3. Dezember 2010 ausreichend geschützt ist.”

Zumindest für diesen östlichen Teil der Straße gelten jetzt schon klare Regeln, betont das Umweltdezernat, das zum Antrag der Grünen Stellung genommen hat: “Besonderer Schutzzweck o.g. Verordnung ist u.a. die Erhaltung der vierreihigen Lindenallee wegen ihrer besonderen Eigenart und Schönheit (siehe § 3 Abs. 2 Nr. 7). Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, hier insbesondere die Lindenallee Naunhofer Straße oder Teile davon zu beseitigen, sowie Handlungen vorzunehmen, die zu ihrer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung führen können (siehe § 4 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 7). – An den geschützten Linden werden lediglich behutsame Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit ausgeführt und bewusst kein Lichtraumprofil geschnitten. Im geschützten Abschnitt erfolgt kein Winterdienst. Dieser Abschnitt liegt im sogenannten Nebennetz des Winterdienstes.”

Aber diese besondere Schutzwürdigkeit endet aus Sicht des Umweltdezernats an der Kommandant-Prendel-Allee: “Den weiteren zum Schutz als Naturdenkmal vorgeschlagenen Abschnitten der Naunhofer Straße mangelt es an einer entsprechenden Schutzwürdigkeit bzw. weisen diese einen völlig anderen Charakter auf als der o.g. Abschnitt im LSG. Der Straßenabschnitt Kommandant-Prendel-Allee besteht überwiegend aus stark geschädigten Kastanien. Ebenfalls nicht schutzwürdig ist der mit Linden neu gepflanzte Abschnitt zwischen Kommandant-Prendel-Allee und Ludolf-Colditz-Straße und der Platanen bestandene Straßenabschnitt der Naunhofer Straße bis zur Holzhäuser Straße. Eine Komplettierung der Lindenallee in diesem Abschnitt ist wegen einer vorhandenen Gasleitung nicht möglich.”

Also lautet der Beschluss, dass man hier nichts ändern muss.

Aus Verwaltungssicht könne der Grünen-Antrag also abgelehnt werden, weil der eigentlich schützenswerte Teil ja schon geschützt ist: “Eine Unterschutzstellung der vorgeschlagenen Abschnitte ist in Gänze nicht erforderlich, da die gesetzlichen Voraussetzungen – ‘aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit’ – nicht zutreffen.” Die Schönheit endet also weiter an der Kommandant-Prendel-Allee. Nur östlich davon betritt man ein Landschaftsschutzgebiet, das es zu bewahren gelte: “Der wegen seiner besonderen Eigenart und Schönheit ins LSG ‘Etzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorf’ aufgenommene Abschnitt sollte daher weiterhin im selbigen Schutzgebiet verbleiben.”

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