Tohuwabohu auf Leipzigs Gewässern? Für Außenstehende stellt es sich oft genug so dar. Während die Mehrheit der Leipziger spritbetriebene Motorboote auf den Gewässern ablehnt, tauchen immer mehr Motorboote auch im Leipziger Gewässerknoten auf. Die Grünen haben jetzt versucht, mit ein paar Fragen Licht ins Dunkel zu bringen. Aber so richtig hell wird es auch nach der Antwort des Umweltdezernats nicht.

Und das passt irgendwie in das Bild, das Leipzigs Verwaltung selbst in den Ratsversammlungen immer öfter abgibt, zuletzt erlebt am 20. Mai, als eine Vorlage des Kulturdezernats zu den Jubiläen 2016 von den Stadträten regelrecht in der Luft zerfetzt wurde. Vier Besprechungen der Vorlage in den Ausschüssen hatten nicht genügt, die Zahlen und Absichten der Vorlage zu erhellen. Das Kulturdezernat muss noch einmal nacharbeiten.

Und wenn sich Leipzigs Fraktionen jetzt so langsam in die Problematik Leipziger Neuseenland hineinarbeiten, könnte es dort ganz ähnlich zurande gehen. Selbst das war am 20. Mai Thema, als es harsche Kritik für den undemokratischen Entscheidungsprozess rund um das so genannte “Wassertouristische Nutzungskonzept” (WTNK) gab – am Ende stimmten die Stadträte zwar doch fast alle für die “Charta Leipziger Neuseenland 2030”, die nun am Dienstag, 26. Mai, offiziell auf dem Markkleeberger See unterzeichnet werden soll. Aber der Unmut war unüberhörbar. Auch SPD-Fraktionschef Axel Dyck forderte, dass die Charta künftig bei allen Entscheidungen zum Neuseenland “ganz oben zu liegen habe”.

Was aber nur passieren wird, wenn die Ratsmitglieder lernen, die Verlautbarungen der zuständigen Leipziger Dezernate zu entschlüsseln und zu hinterfragen.

Die Grünen-Fraktion wollte mit einem kleinen Katalog von acht recht präzise gestellten Fragen herausfinden, wie viele Motorboote nun eigentlich auf Leipzigs Gewässern eine Fahrgenehmigung haben. Auch, ob Bootsverleih und Chartergeschäft noch unter den Gemeingebrauch der Gewässer fallen. Auch nach der erneuten SPA- und FFH-Verträglichkeitsprüfung fürs WTNK fragten sie, denn seit dessen letzter Prüfung wurden die Regeln für die Naturschutzgebiete verschärft.

Und da wird es in der Antwort des Umweltdezernats schon recht spannend, denn die lautet: “Das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) ist eine behördenverbindliche Planung, deren Umsetzung im Regionalplan 2008 unter dem Ziel 8.3.4 festgeschrieben ist. Gemäß diesem Ziel ist geregelt: ‘…für die Entwicklung des touristischen Gewässerverbundes Region Leipzig sind die Voraussetzungen zu schaffen.’ Darin ist verankert, dass gewässertouristisch nutzbare Verbindungen – ausgehend vom Stadthafen Leipzig – auch über den Markkleeberger bis zum Störmtaler See vorrangig zu realisieren sind. In der Begründung wird der Kurs 5 ‘Stadthafen-Pleiße-Markkleeberger See-Störmtaler See’ als einer der Schlüsselkurse ausgewiesen, ‘…deren vorrangige Realisierung zur Umsetzung von entscheidender Bedeutung ist…’.”

Schon eine ähnliche Anfrage der Grünen im Landtag hatte so ein schwammiges Ergebnis bekommen. Das WTNK ist zwar Teil der Regionalplanung – geprüft wird aber immer nur im Zusammenhang mit einzelnen Bauprojekten. Man hat bei all den Antworten zum WTNK als Planungsgrundlage immer wieder das Gefühl, einem geschmeidigen Otter zuzusehen, wie er durch Wasser schlängelt, verschwindet und an ganz anderer Stelle wieder auftaucht.

Da werden die Grünen wohl noch beharrlich weiterfragen müssen, bis sie das WTNK gepackt bekommen.

Aber die Motorisierung im Neuseenland hängt ja direkt damit zusammen.

Was ist auf dem Cossi eigentlich ökologisch verträglich?

Zum Zwenkauer See, von dem die Stadt Leipzig auch ein Stück besitzt, hat das Umweltdezernat lieber gar nichts gesagt. Denn dort zieht die Stadt Zwenkau derzeit ein Motorisierungskonzept durch, das hinten und vorne weder zur “Charta 2030” noch zur beabsichtigten einheitlichen Schifffahrtsregelung für die Tagebauseen passt.

Aber so wirklich eindeutig ist auch die Leipziger Position nicht. Zwar plädiert Leipzig für die Bevorzugung von Elektro-Booten im Neuseenland, gibt sich aber am Cospudener See eher diffus. Auch in der Antwort an die Grünen: “Auf dem Cospudener See erfolgt die Zulassung unter Berücksichtigung der maximal verträglichen Schadstoffeinträge entsprechend der Konzeption zur nachhaltigen Nutzung der Tagebauseen in der Region Leipzig. Alle Verbrennungsmotoren müssen der EG Sportbootrichtlinie bzw. ersatzweise der Bodenseenorm entsprechen.”

Und die Grünen hatten ganz explizit nach den ökolögischen Grenzen für die Motorbootsgenehmigungen gefragt. Diese Genehmigungen an “maximal verträgliche Schadstoffeinträge” an den Cospudener See zu koppeln, klingt nicht wirklich nach einer gewollten Begrenzung der Boote mit Verbrennungsmotoren. Denn wirklich ökologisch wäre ja nur das Ziel, möglichst gar keine Schadstoffeinträge zuzulassen.

Die nächste diffuse Stelle also in der Antwort des Umweltdezernats.

“Eine pauschale Schiffbarkeit des Zwenkauer Sees (im Besonderen durch Verbrennungsmotoren) wird seitens der Stadt Leipzig nicht befürwortet”, erklärt Angela Zabojnik, Leiterin der Abteilung Wasserwirtschaft/Flächenmanagement im Amt für Stadtgrün und Gewässer, jüngst gegenüber der L-IZ. “Für Verbrennungsmotoren orientiert die Stadt Leipzig auf eine Einzelerlaubnis (analog der Verfahrensregelung Cospudener See).” Die Anzahl der Zulassungen soll sich dabei nach den Ergebnissen der Studie “Konzeption der nachhaltigen Nutzung der Tagebauseen in der Region Leipzig (Ecosystem Saxonia, Dezember 2008)”  richten.

Wieviele Motorboote fahren denn nun mit Erlaubnis?

Und so recht das Gefühl, nun endlich erfahren zu haben, wieviele Motorboote auf Leipzigs Gewässern eigentlich eine Zulassung haben, hat man nach der Antwort des Dezernates auch nicht.

“Durch die Stadt Leipzig wurden 105 Motorboote auf den Fließgewässern, davon 35 mit Verbrennungsmotor, zugelassen”, heißt es darin. “Auf dem Kulkwitzer See wurden durch die Stadt Leipzig bzw. unter deren Mitwirkung 64 Motorboote einschließlich der Flautenschieber für Segelboote gestattet. Darunter sind 13 Verbrennungsmotorboote. Für den Cospudener See gibt es von der Stadt Leipzig 27 Motorbootzulassungen, davon 26 mit Verbrennungsmotoren.”

Bei den 27 Motorbootzulassungen auf dem Cospudener See kann es sich durchaus auch zum größten Teil um Segelboote mit Flautenschieber handeln. Die MS “Cospuden” steckt auch mit drin.

Die Frage der Grünen wäre wirklich mal eine Chance gewesen, klare Zahlen zu nennen. Oder verlernt man das nach Jahren der Mühsal in Leipziger Amtsstuben so gründlich?

Wenn also auf Kulki und Cossi 91 Motorboote zugelassen sind, bleiben für den Leipziger Gewässerknoten (Weiße Elster, Karl-Heine-Kanal, Pleiße, Elstermühlgraben) noch 14 Motorbootzulassungen.

Nur 14? – Bootsherold ist mit zwei Fahrgastschiffen unterwegs, Ranaboot mit dreien, der Stadthafen hat eins, Wasserstadt Leipzig e.V. ist mit Schute Louise unterwegs und die “Weltfrieden” tuckert über den Karl-Heine-Kanal. Macht acht Fahrgastschiffe. Anfang Mai bestätigte Angelika von Fritsch, Leiterin des Amtes für Umweltschutz, gegenüber L-IZ, dass außerdem sieben kleine Sportboote mit Elektromotor eine Genehmigung bekamen. Da sind die Trainerboote der Sportvereine also noch gar nicht mit dabei – und etliche private Boote und Schlauchboote mit Verbrennungsmotor, die man beobachten kann, auch nicht.

Der Nebel hat sich also nicht gelichtet.

Vielleicht sollten L-IZ-Leser jetzt einfach losziehen und mal alles fotografieren, was im Leipziger Gewässerknoten mit Motor unterwegs ist. Dann machen wir eine Bildergalerie draus und zählen mal nach. Vielleicht bekommen wir auf diesem Wege eher eine realistische Zahl.

Die Antwort auf die Grünen-Anfrage aus dem Umweltdezernat.

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Für den Cospudener See ist Leipzig in Bezug auf Motorboote wasserrechtlich genauso wenig zuständig, wie für den Zwenkauer See. Dort ist auf Grund einer Weisung des damaligen Regierungspräsidium der Landkreis Leipzig zuständig.
Lediglich auf den Leipziger Fließgewässern ist Leipzig für die Zulassung von Motorbooten zuständig.
Alles, was über den gesetzlich definierten Gemeingebrauch hinaus geht, bedarf einer Erlaubnis. Jedes Motorboot, ob gewerbliche genutzt oder nicht. Sowie jede gewerbliche unmotorisierte Gewässernutzung.
Das Gesetz differenziert auch nicht zwischen Verbrennungs- oder Elektromotor. Auch nicht in bestimmte Leistungsstärken oder die Art der Nutzung (gewerblich, sportlich, privat) .
Vor diesem Hintergrund ist es ein Leichtes, die Anzahl der für die jeweiligen Gewässer zugelassenen Motorboote zu ermitteln.
Wenn Nebelkerzen durch die Verwaltung geworfen werden, ist es ebenso ein Leichtes, diese als solche zu bezeichnen und entsprechend zu Handeln.
Das WTNK, bei dem Zabojnik gerne behauptet, es sei kein Plan (was ja auch stimmt, denn es war nur die Rede vom Regionalplan, der angeblich die Grundlage für das WTNK bildet) ist für die wasserrechtliche Nutzung völlig irrelevant.

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