Himmelfahrt ist nun schon ein bisschen her. Damals berichtete die L-IZ über das nun fast schon übliche Wildwest auf dem Floßgraben. Der NuKla e.V. hatte sich mit Paddelboot auf die Tour begeben und dabei etliche Vorfälle registriert, die eigentlich Thema fürs Leipziger Umweltschutzamt wären. Das bekam dann gleich am 22. Mai auch einen Offenen Brief - und hat am 26. Juni auch geantwortet. Mit dem freundlichen Hinweis, der NuKla e.V. könne die Antwort ja veröffentlichen, dürfe sie aber nicht weiterverlinken.

Was natürlich Quatsch ist. Aber die Botschaft nehmen wir, wie sie ist, und verlinken das Antwortschreiben der Stadtverwaltung im Onlinemedium L-IZ mal nicht. Nur die Antwort von Maria Ziemer aus dem Vorstand des NuKla e.V., auch wenn wieder die ganze NuKla-Mannschaft an dem Text geschrieben hat. Das kann man sich ein bisschen so vorstellen wie auf Ilja Repins berühmtem Gemälde “Die Saporoger Kosaken schreiben dem türkischen Sultan einen Brief”.

Im Antwortbrief nehmen sie den amtlichen Versuch, die Zustände am und auf dem Floßgraben wieder schön und regelkonform zu erklären, auseinander. Weder funktionieren die viel beschworenen Kontrollen der Allgemeinverfügung, noch sind sie so dicht, dass das Amt für Umweltschutz überhaupt weiß, wer alles – befugt und unbefugt – durch den Graben fährt.

Auch den Seitenhieb auf die Genehmigung für Motorboote ersparen sich die Kosaken vom NuKla e.V. nicht, denn wieder ist die Ausnahmegenehmigung für das Rana-Boot durch die Allgemeinverfügung nicht gedeckt. Das war sie auch im Vorjahr nicht, was dann im August mit reichlicher Verspätung der Ökolöwe durch die Landesdirektion bestätigt bekam. Der Einspruch 2015 ist natürlich noch anhängig. Und es steht ebenso die Frage nach der Sondergenehmigung für alle anderen motorisierten Boote, die auf Leipziger Gewässern im Auenwald fahren. Denn da das ein Naturschutzgebiet ist, dürften sie dort allesamt nur mit Sondergenehmigung unterwegs sein – was der NuKla e.V. bezweifelt, dass dem so ist.

Dass sich das Umweltschutzamt so schwer tut mit der Kontrolle und fürchtet, den betroffenen Bootsbesitzern dabei zu sehr auf den Leib zu rücken, findet man beim NuKLa e.V. geradezu lächerlich. Erst recht nach den nun seit Jahren anhaltenden Debatten um Motorboote im Neuseenland und die Schiffbarkeit, die die Leiterin des Umweltamtes in ihrem Schreiben tatsächlich benennt, obwohl ein wesentlicher Erfolg der Umweltverbände ist, dass im gesamten Naturschutzgebiet Auenwald – und auch im Gewässerknoten Leipzig – keine Schiffbarkeit erklärt wird. Hier kann nicht jeder, der lustig ist, mit dem Motorboot fahren, sondern muss vorher eine Sondererlaubnis beantragen. Und das Umweltschutzamt ist sogar laut Gesetz verpflichtet, die Einhaltung der verkündeten Regeln zu kontrollieren.

Nur: Die Motorbootbesitzer werden auch nicht kontrolliert, wenn sie von der Connewitzer Schleuse stromauf fahren. Die 1-Euro-Jobber, die die Schleuse bedienen, sind dazu nicht befugt.

Und die Kosaken vom NuKla e.V. fragen zu Recht: “Wie kontrollieren Sie, dass alle! die Leipziger Gewässer inkl. Floßgraben befahrenden privaten Motorboote über eine Genehmigung verfügen?”

Einfach nur Genehmigungen erteilen, eine Allgemeinverfügung erlassen und dann nicht kontrollieren, das hat mit amtlicher Aufsichtspflicht der zuständigen Wasserbehörde (die das Umweltschutzamt ja ist) nichts mehr zu tun.

Und aus Sicht des NuKla hat das Schreiben aus dem Umweltschutzamt auch nicht erklärt, warum der Floßgraben im Winter nun so radikal beräumt wurde – auch aus Sicht der Stadt übrigens mit ungeeigneten Mitteln. Eine “Unterhaltungspflicht”, wie sie für schiffbar zu haltende Wasserstraßen fällig ist, sei für ein sensibles Gewässer wie den Floßgraben schlicht nicht belegt. Er sei nun mal kein schiffbares Gewässer.

Der NuKla e.V. hat sich auch ein bisschen Zeit gelassen. Am 15. Juli hat er sein Antwortschreiben aufgesetzt. Vielleicht sind auch ein paar Kosaken unter den Tisch gerutscht, weil die ersten Formulierungen – naja – vielleicht doch etwas zu fröhlich waren.

Der Antwortbrief des NuKla e.V. an das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig.

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