Es kann gebaut werden. Am Freitag, 3. Juli, meldete die Landesdirektion Leipzig, dass die LVB in der Georg-Schumann-Straße zwischen dem Huygensplatz und der S-Bahn-Station Möckern ihre Gleisanlagen neu bauen dürfen. Im Februar 2016 soll hier der Bau beginnen, bei dem eine barrierefreie Haltestelle der LVB der zentrale Bestandteil ist.

Die Kosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil am Umbauprojekt betragen 1.575.000 Euro bei einem Stadtanteil von 940.000 Euro. Der andere Teil wird aus Landesmitteln co-finaniert.

Die Landesdirektion Sachsen hat nun – nachdem der Stadtrat am 17. Juni dem Baubeschluss für den Straßenabschnitt zugestimmt hat – den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) in diesem Abschnitt der Georg-Schumann-Straße im Nordwesten Leipzigs erlassen.

Der Abschnitt beginnt an der Brücke im Zuge der Georg-Schumann-Straße über die Eisenbahnstrecke am S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Möckern und verläuft am Huygensplatz vorbei bis kurz vor die Faradaystraße. Er wird von den LVB-Straßenlinien 10 (Lößnig – Wahren) und 11 (Schkeuditz – Markkleeberg-Ost) befahren.

Und auch die Landesdirektion betont, was in der Stadtratsdiskussion fast unterging: Das LVB-Vorhaben ist intensiv abgestimmt mit der Planung der Stadt Leipzig für den parallel durchzuführenden Straßenausbau, für den der Leipziger Stadtrat am 17. Juni 2015 den Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst hat. Anders als für das LVB-Vorhaben bedarf es hierfür keines Planfeststellungsverfahrens.

Die LVB planen neben der Erneuerung der Gleise und der Fahrleitungsanlage den behindertengerechten Ausbau der Haltestelle „S-Bahnhof Möckern“. Diese wird zwei einander gegenüberliegende Bahnsteige an den Straßenrändern für den barrierefreien Aus- und Zustieg erhalten.

Und auch die Landesdirektion weist darauf hin, dass hier keineswegs etwas Neues für die Leipziger Verkehrspolitik beginnt: “Der Haltestellenausbau entspricht den Zielen des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig, der für diesen Streckenabschnitt der Linie 11 den Ausbau auf sogenannten Stadtbahnstandard vorsieht. Dieser Standard beinhaltet vor allem behindertengerechte Haltestellen und – soweit möglich – die Entmischung von Straßen- und Straßenbahnverkehr durch die separierte Gleisführung auf besonderen Bahnkörpern. Auf einen besonderen Bahnkörper hat die LVB jedoch im Ergebnis der planerischen Abstimmungen mit der Stadt Leipzig verzichtet.”

Um Verzicht auf Radwege ging es hier nie. Hätte es auch niemals gehen können, denn ohne solche wäre eine solche innerstädtische Hauptstraße nicht mehr förderfähig.  Stattdessen wächst der Bedarf an sicheren Radwegen in Leipzig von Jahr zu Jahr. Und an der künftigen Haltestelle an der Georg-Schumann-Straße gewinnen dafür sogar die Autofahrer. Die Landesdirektion dazu: “Die Stadt Leipzig kann dadurch beim Straßenausbau durch die Anlage von Parkbuchten wieder Kfz-Parkflächen schaffen und zugleich Fahrradwege markieren. Einwendungen gegen die geplante unseparierte Gleisführung ohne besonderen Bahnkörper sind im Planfeststellungsverfahren nicht erhoben worden.”

Und da dieser Abschnitt der Georg-Schumann-Straße eben nicht als beschleunigte Trasse ausgebaut wird, ist auch damit zu rechnen, dass die Lärmbelastung sich in Grenzen hält. Denn den richtigen Lärm machen nun einmal Kraftfahrer, wenn sie ihren Motor auf hohe Touren drehen. Die Landesdirektion: “Verkehrslärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster u. ä.) werden nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich.”

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