Irgendwie kommt der Vorsitzende des Nukla e.V., Wolfgang Stoiber, aus dem Briefeschreiben nicht heraus. Am 15. April gab es auf Einladung des Wasser-Stadt-Leipzig e.V. den ersten Wasserstadt-Diskurs am Karl-Heine-Kanal. Auch Vertreter der Leipziger Umwelt- und Wassersportvereine nahmen teil. Aber irgendwie machte sich wieder eine Behauptung breit, die vorher in der Zeitung stand. Nun waren die Leipziger Kanuten auf einmal alarmiert.

Wird der Graben also doch komplett gesperrt? Natürlich nicht. Nicht einmal der NuKla fordert das und wandte sich deshalb mit einem Offenen Brief an alle Kanuten der Stadt. Wenn, dann wolle man die gewerbliche Nutzung des sensiblen Gewässers beendet wissen.

Wolfgang Stoiber in seinem Brief: „Aus Anlass einer reichlich unsachlich kommunizierten Animosität auf der Wasserkonferenz im Wasserstadt e. V. am 15.04.16 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den Floßgraben nach wie vor für Kanuten nutzbar erhalten wollen! – Aus diesem Grund haben wir, NuKLA bereits in 2014 mit 11 Vereinen der Verwaltung der Stadt Leipzig, dem OBM, unsere Vorstellungen zum naturverträglichen Befahren des Floßgrabens während der Schutzzeiten für die Vogelbrut abgegeben. Zu keiner Zeit hat die Verwaltung sich dafür interessiert. Stattdessen wurden die Öffnungszeiten während der Allgemeinverfügung ausgeweitet. – Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht auch um den Eisvogel, aber in erster Linie um alle dort vorkommenden geschützten Arten. Es geht uns um die Natur am Floßgraben insgesamt, und wir möchten dort keine Ãœbernutzung, schon gar nicht während der Brutzeiten, und es darf auch nicht gekrautet werden. – Mittlerweile wird der Bootsverkehr im FG immer mehr, und unsere Hoffnung ist nun, dass der gewerbliche Kanuverleih eingeschränkt wird, da dieser nicht dem Gemeingebrauch unterliegt und somit einer wasserrechtlichen Genehmigung mit naturschutzrechtlichem Einvernehmen und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf.“

Dass das WTNK eine Verträglichkeitsprüfung braucht, bestreitet Dr. Sabine Heymann, Vorsitzende des Wasser-Stadt-Leipzig e.V.: „Das Hauptmissverständnis ist, dass für das WTNK (Wassertouristische Nutzungskonzept) eine Natura 2000-Prüfung erforderlich sei. Das WTNK ist aber nicht mehr als ein Konzept. Erst vor der tatsächlichen Umsetzung von Maßnahmen im Auwald bedarf es einer solchen Prüfung.“

Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal hatte dazu 2015 auf eine Anfrage der Grünen im Leipziger Stadtrat geantwortet: „Für die Einzelvorhaben sind entsprechende Verwaltungsverfahren durchzuführen. Daher handelt es sich bei dem WTNK nicht um ein Projekt, für das gemäß FFH-Richtlinie bzw. §  34 Abs. 1 BNatSchG eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Für das WTNK wurde in den Jahren 2005 (1. Stufe) und 2007 (2. Stufe) eine Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung auf Konzeptebene erarbeitet. Hier wurden insbesondere die betriebsbedingten Auswirkungen der Bootsnutzungen auf den Leipziger Gewässern prognostiziert.“

Heißt im Klartext: Für Einzelprojekte muss es zwingend Umweltverträglichkeitsprüfungen geben. Da kann es auch passieren – wie jetzt beim Projekt „Störstellenbeseitigung  in der Pleiße“ – dass die Arbeiten abgebrochen werden müssen und das Projekt erst mal auf Eis liegt, bis geklärt ist, welche Auswirkungen die Eingriffe auf die Tier- und Pflanzenwelt im FFH-Gebiet Leipziger Auwald haben.

Ansonsten sei die Diskussion am 15. April doch ein durchaus gelungener Versuch gewesen, die Gemeinsamkeiten aller Beteiligten auszuloten, so Sabine Heymann: „Alle Akteure auf und an den Leipziger Gewässern eint, dass sie verlässliche und verstehbare Regeln und weniger Ausnahmefälle haben wollen. In Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden soll eine verständliche Handreichung erarbeitet werden, wie man sich im Leipziger Gewässerverbund verhalten sollte. – Bei einer intensiveren Abstimmung zwischen den Akteuren sollte es auch möglich sein, Umweltprojekte und Wasserrettungsstationen gemeinsam mit der Tourismuswirtschaft und Anliegern zu finanzieren. Den meisten wäre dies einen Umweltfünfziger (50 Cent) wert. – Es sollte also Schluss sein mit dem öffentlichen Austausch immer gleicher Argumente. Es sollte begonnen werden zum Vorteil aller, Mensch, Wirtschaft und Natur, die Nutzung der Leipziger Gewässer nachhaltig zu gestalten. Mit der Fortsetzung des Wasserstadt Diskurses soll dazu eine Grundlage geschaffen werden. Dazu soll auch sichergestellt werden, dass auch neue Akteure Zugang zu diesem Diskurs finden und die Ergebnisse an Entscheider weitergegeben werden.“

Aus Sicht von Wolfgang Stoiber ist das WTNK aber eben nicht nur ein Konzept: „In der Summe stellen wir fest, dass das WTNK immer wieder die Handlungsgrundlage und -Rechtfertigung der Verwaltung ist – obwohl es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Unterfangen in dieser Größenordnung sind Projekte, die in ihrer Gesamtheit eines ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfverfahrens sowie eines Planfeststellungsverfahrens bedürfen. Das WTNK hingegen ist nichts weiter als eine Vision, welche allerdings unbekümmert scheibenweise umgesetzt wird, um so die gesetzlichen Bestimmungen auszuhebeln. Sämtlicher massenhafter Bootsverkehr, welcher im FG nun stattfindet, wurde zu keinem Zeitpunkt auf seine Gesamtauswirkungen für das ökologisch hochsensible kleine Gewässer untersucht: es geht mitnichten nur um den Eisvogel!“

Aber wohin dann mit dem gewerblichen Bootsverkehr?

Stoibers Vorschlag: „Für alle anderen sollte es einen separaten, außerhalb des Auwaldes liegenden Kanal in den Süden geben.“

Den es nicht gibt. Und den wohl auch niemand finanzieren kann.

Pressemitteilung des Wasserstadt Leipzig. e.V.

Offener Brief des NuKla e.V.

Das Forderungspapier der Umweltverbände.

Stellungnahme des Kanu-Verbandes von 2013.

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