Die Uni ist einverstanden. Jetzt muss noch die Stadt mitspielen und den Standort für ein Denkmal genehmigen, das vor dem Haupteingang der Universität Leipzig an die Opfer des NS-Kindereuthanasie-Programms erinnert. Denn es waren Professoren der Uni Leipzig, die dabei eine ganz frühe Rolle spielten.

Das ist in Leipzig so ziemlich genau seit dem Jahr 2005 präsent. Damals erschien nicht nur Tino Hemmanns Buch „Hugo. Der unwerte Schatz“. Auch der Leipziger Rechtswissenschaftler und einstige Rektor Karl Binding geriet in die Diskussion, bis 2010 noch Ehrenbürger der Stadt Leipzig, dann aber gestrichen, weil er einer der juristischen  Hauptverantwortlichen für das Euthanasieprogramm war mit seiner Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“.

Im Jahr 2005 bildete sich im Auftrag des Behindertenbeirates eine zeitweilige Arbeitsgruppe „Euthanasieverbrechen“ zur Schaffung eines Mahnmales, um an den Beginn der Ermordung von behinderten Kindern in Leipzig, an der Mitarbeiter der Universität und der Stadtverwaltung direkt bzw. indirekt beteiligt waren, zu erinnern, mahnend der Opfer zu gedenken und sich mit diesem Thema in der Gegenwart auseinanderzusetzen. In dieser Auseinandersetzung geht es insbesondere um das Menschenbild und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen.

Immerhin geht es auch um diese uralten, von Leuten wie Binding formulierten Vorurteile und den pseudo-wissenschaftlichen Versuch, dieses Töten als den Akt einer Gnaden- und Erlösungshandlung zu vermitteln, mit dem gesellschaftliche Akzeptanz erzielt werden sollte. „Gleichzeitig wurden wirtschaftliche Aspekte mit der Begründung bemüht, dass die freiwerdenden Ressourcen anderen Menschen zugute kommen können, die einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen im Stande sind. Es wurde folglich zwischen unwertem und wertvollem Leben unterschieden“, formuliert jetzt ein Antrag des Behindertenbeirates das Problem. „Die Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens wurde schon 1920 von Hoche und Binding in einem in Leipzig gedruckten Buch gefordert. Binding war viele Jahre Hochschullehrer als Straf- sowie Staatsrechtler und mehrere Jahre Rektor der Leipziger Universität. Die ihm 1909 von der Stadt Leipzig verliehene Ehrenbürgerwürde wurde erst 2010 wegen seiner grundlegenden Argumentation für die Vernichtung ‚lebensunwerten‘ Lebens und deren Folgen aberkannt.“

Der Antrag des Behindertenbeirates zielt auf den gewählten Standort für das Denkmal. „Die Stadt Leipzig errichtet unmittelbar vor dem Haupteingang des Universitätsneubaus – Neues Augusteum auf städtischem Grund in Blickrichtung Augustusplatz einen Gedenkstein zur Mahnung, Erinnerung und Auseinandersetzung mit der NS-Kindereuthanasie, die in Leipzig ihren Anfang nahm“, heißt es da.

Denn dass Binding überhaupt eine derart menschenverachtende Schrift in juristischem Gewand schreiben konnte, hat auch mit den Lügen einer bürgerlichen Elite zu tun, die viele ihrer Vorurteile hinter wissenschaftlichem Rankenwerk verbarg und damit erst so richtig salonfähig machte. Und das wirkt bis in unsere Tage.

„Wie leicht und wie schnell derartige Argumente auch in der Gegenwart verfangen können, ist aus unterschiedlichen Diskussionen bekannt. Wegen der Möglichkeiten der Pränataldiagnostik wird Eltern mit behinderten Kindern z.T. der Vorwurf gemacht, dass sie deren Dasein doch hätten verhindern können. Und in der Umkehrung verklagen Eltern von behinderten Kindern Ärzte auf Schadensersatz mit der Begründung, dass sie diese Behinderung doch hätten feststellen können und so eine Abtreibung möglich gewesen wäre. Behinderung also als Schadenskategorie“, heißt es im Antrag des Behindertenbeirates, der das Thema längst in allen seinen Facetten kennt. „Ständig gibt es Diskussionen um Kostenfaktoren in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Eine Vielzahl von ethischen Fragen stellen sich und viele Bereiche der Gesellschaft sind berührt, medizinische, juristische, wirtschaftliche, philosophische und religiöse.“

Zwar war sich die Arbeitsgruppe mit Vertretern des Behindertenbeirates, der Kirchen und weiterer gesellschaftlicher Gruppen schnell darin einig, dass das Mahnmal in Form eines Gedenksteines im Zentrum der Stadt und der geistigen Bildung bzw. Ausbildung, dem Universitätsneubau errichtet werden soll. Aber dann wurde es etwas zäh, als es um die konkreten Details ging.

„Das Anliegen wurde 2007 über das Rektorat an die Universität Leipzig herangetragen und bewirkte einen langen Prozess der Diskussion, aber auch Irritation und Auseinandersetzung. Ideen mussten aufgegeben werden, da sich die Rahmenbedingungen änderten, aber es entwickelte sich über diesen langen Zeitraum ein klares Bekenntnis seitens der Vertreter der Universität, dieses Anliegen umsetzen zu wollen“, stellt der Behindertenbeirat fest. „Über den Gedenkstein hinaus soll eine Dauerausstellung zum Thema ‚Leipzig und die Euthanasieproblematik‘ im Campus- Neubau der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät in der Jahnallee im Bauprozess mit entstehen. Dort ist beabsichtigt, dass die Studierenden sich mit der Problematik auseinandersetzen. Es befindet sich dann in einer Achse zum Sächsischen Psychiatriemuseum. Im Erziehungscampus wird sich auch das Sächsische Weiterbildungszentrum für Lehrer befinden. Dadurch wird ein Personenkreis im Rahmen der Aus- und Weiterbildung erreicht, der der gewollten Multiplikatorenrolle bestens gerecht werden kann.“

Der Gedenkstein bzw. das Mahnmal soll trotzdem im Zentrum der Stadt und vor dem Hauptgebäude der Universität aufgestellt werden und so in die Öffentlichkeit hinein Wirkung entfalten können und zugängig für jedermann sein. Eine Realisierung innerhalb des Universitätsgebäudes hätte insbesondere wegen der Schließzeiten (z.B. am Sonntag) nicht diese Wirkung entfalten können, heißt es in der Vorlage.

„Der Standort neben dem Haupteingang des Neuen Augusteums ist diesbezüglich ideal. Die Vertreter der Universität sind mit dieser Lösung einverstanden, aber es obliegt der Entscheidung der Stadt, da sich der Gedenkstein auf städtischem Boden befinden würde.“

Hier braucht es also die städtische Zustimmung, dass das Denkmal direkt vorm Haupteingang zum Augusteum aufgestellt werden darf. In seiner Stilisierung durch Bausteine soll das Denkmal sofort auf Kinder hinweisen. Der obere schräge Stein trägt dann die Aufschrift: „Wider das Vergessen in Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft“ mit einem darunter eingelassenen Metallschild mit dem Schriftzug: „Leipzig – 1939 —— Beginn der Tötung behinderter Kinder —– Genannt: Euthanasie.

Der Text wird seitlich auch in Englisch und Braille-Schrift angebracht. Ein ebenfalls seitlich angebrachter QR-Code ermöglicht einen Online-Sofortzugang zu weiteren Informationen, so ist es in der Vorlage des Behindertenbeirats zu lesen.

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