Das ist nun das Finale für die Träume von einer Wiederbefüllung des legendären Elsterstausees. Seit 2009 ging noch die Hoffnung um, gab es den Stadtratsbeschluss, eine Wiedernutzbarmachung des leckgeschlagenen Kunstsees im Leipziger Süden zu prüfen. Doch die Vorlage der Verwaltung, die jetzt in den Stadtrat geht, wird eine Aufhebung der Stauseefunktion beinhalten.

Für den Elsterstausee in Leipzigs Südwesten wird die Entwicklung zu einem land- und forstwirtschaftlich geprägten Naturraum angestrebt, teilte am Montag, 6. März, Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal mit. So war es auch in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossen worden. Ein entsprechender Vorschlag wird dem Stadtrat am 12. April zur Beschlussfassung vorgelegt und geht jetzt in die Fraktionen.

„Nach dem Ratsbeschluss wird die Stadt das Verfahren zur Entwidmung des ehemaligen Elsterstausees als Gewässer und Stauanlage einleiten. In diesem Rahmen ist auch der weitere Umgang mit den Dämmen und den technischen Anlagen zu klären“, erläutert Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. „Insgesamt wird eine Entwicklung angestrebt, die ökonomisch günstiger als eine Befüllung ist sowie eine ökologische Aufwertung des Gesamtareals und der Erholungsmöglichkeiten gewährleistet.“

Am Ende hängt es schlicht am Geld.

„Die Entscheidung, den ehemaligen Elsterstausee letztendlich als Gewässer aufzugeben, beruht vor allem darauf, dass die Stauanlage, die in den 1930er Jahren errichtet wurde, nicht mehr dem heute gültigen technischen Regelwerk (DIN 19700) entspricht“, sagt Rosenthal. „Die Landesdirektion Sachsen hatte bereits klargestellt, dass sie unter den derzeit gegebenen Bedingungen keine Genehmigung zum Befüllen des Stausees erteilen wird. Die Ertüchtigung der Stauanlage würde nicht nur Kosten in Millionenhöhe verursachen, sondern würde dazu führen, dass durch die erforderlichen Arbeiten erheblich in den Natur- und Landschaftsraum eingegriffen werden müsste. Sowohl der erhebliche Aufwand, die Stauanlage zu ertüchtigen und später zu betreiben, als auch die ökologischen Auswirkungen der damit verbundenen Eingriffe sind nicht vertretbar.“

Jahrelang wurden auch mit Unterstützung des Fördervereins für den Stausee nachhaltige technische Lösungen für eine Befüllung des Stausees gesucht und diskutiert. Außerdem wurden Gutachten erarbeitet, die Aussagen zur Standsicherheit und vor allem zum gesetzeskonformen Zustand der technischen bzw. baulichen Anlagen machten. Im Ergebnis dieser Abwägungen und intensiven Betrachtungen bzw. Untersuchungen sei eine Aufgabe des ehemaligen Stausees als Gewässer alternativlos, so Rosenthal.

Unter Einbeziehung der Bürger und des Fördervereins soll nun aus dem einstigen Stauseebecken ein Gebiet mit hohem Erlebnis- und Informationswert durch entsprechende Angebote entstehen. Weiterhin soll die Entwicklung den Interessen der Bürger zum Hochwasserschutz und zur Unterhaltung des Erholungsgebietes bzw. des Landschaftsschutzgebietes im Umfeld des Cospudener Sees entsprochen werden.

Aus naturschutzfachlichen Gründen soll ein Teil der Fläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Beschlossen sei das noch nicht, betonte Rosenthal. Wie genau die Stadt mit dem Gelände umgeht, könne erst nach der Entwidmung wirklich festgelegt werden. Aber mit dem Vorschlag wolle man zumindest schon einmal einen Rahmen setzen für das, was hier wünschenswert sei.

Die Beweidung der ehemaligen Stauseesohle soll später als Flächenbasis für die Landschaftspflege am Cospudener See sowie der Pflege der Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster dienen. Außerdem soll die Sohle als Reserve zur Futterversorgung der Tiere des Wildparkes dienen.

Der Grundsatzbeschluss im Stadtrat, der inhaltlich vor allem die Aufgabe des ehemaligen Elsterstausees als Gewässer regelt, ist die Grundlage für weitere Beschlüsse und Planungen. Denn wenn der Antrag zur Entwidmung an die Landesdirektion geht, ist diese erst einmal am Zug zu klären, was aus ihrer Sicht mit der Fläche bzw. Teilen der Anlage geschehen soll. Die künftigen Planungen können nur in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, vor allem der Landesdirektion Sachsen, den Naturschutzbehörden und den Forstbehörden abgestimmt werden. Und erst wenn alle künftigen Zuständigkeiten geklärt sind, kann der Finanzbedarf wirklich abgeschätzt werden.

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