Es braucht einen Nachschlag. Das war so nicht zu erwarten, als Leipzigs Verwaltung 2016 auf den schnellen Einzug in das Gebäude Otto-Schill-Straße drängte. Eigentlich ging es erst einmal um eine schnellstmögliche Unterbringung der neu formierten Stadtkasse. Es ist nicht die einzige Rathausabteilung, die aus allen Nähten platzte. Aber dass man den Umzug eine Nummer zu klein gedacht hatte, führt jetzt zu einem notwendigen neuen Stadtratsbeschluss.

Es sei denn, ein paar Fraktionen stellen sich quer und versuchen mit dem Thema wieder ein bisschen Stimmung zu machen. Eine Fraktion hatte ja schon beim ersten Beschluss so ihre Bauchschmerzen – das war die Linksfraktion. Sie fand die Laufzeit des Mietvertrags zu lang und brachte die im Grunde auch berechtigte Frage auf, ob denn da ein Kauf nicht sinnvoller wäre. Denn eines ist Fakt: Bis zum Jahr 2030 wird der Raumbedarf der Leipziger Verwaltung nicht sinken, im Gegenteil. Selbst die 5.900 Quadratmeter in der Otto-Schill-Straße sorgen nur partiell für ein bisschen Entspannung. Eigentlich muss man schon 7.800 Quadratmeter schreiben.

Denn als der Stadtrat am 23. März die Anmietung des Gebäudes von einer Tochtergesellschaft der Stadtbau AG beschloss, rechnete man noch damit, dass die angemieteten 5.976 Quadratmeter ausreichen würden zur Unterbringung von Stadtkasse, Bürgeramt und dem Referat für Beschäftigungspolitik. Die Anmietung weiterer Flächen schrieb man zwar optional in den Vertrag, nicht ahnend, wie schnell man sie brauchen würde.

Aber nicht mal im Finanzdezernat hatte man geahnt, wie viel Platz man brauchen würde. Schon das Archiv der Stadtkasse erzwang eine Erweiterung.

„Zunächst war vorgesehen, das Archiv der Stadtkasse komplett im 1. OG unterzubringen. Im Laufe der projektmäßigen Umsetzung der Verwaltungsunterbringung wurden nicht nur neue Standards für den Ausbau, die Ausstattung und die Nutzung des Objektes festgelegt, vielmehr wurde auch entschieden, die geplanten Archivräume größtenteils ins Souterrain zu verlagern. Lediglich der Archivbestand, der einen täglichen Zugriff benötigt, ist im 1. OG verblieben. Durch diese Verlagerung von Archivfläche in das angemietete Souterrain (1.167,16 m²) konnte die Anzahl der untergebrachten Arbeitsplätze (AP) im Objekt verdichtet werden“, heißt es jetzt in der Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau, zu dem das zuständige Amt für Gebäudemanagement gehört.

Was dann im Juli/August 2016 schon zu einem Nachtrag führte, in dem ein Teil der Option gezogen wurde. Die nun angemietete Fläche erhöhte sich auf 7.311 Quadratmeter.

Aber dann stellte sich an anderer Stelle heraus, dass man doch auch noch die restlichen Flächen im Erdgeschoss brauchen würde: „Aufgrund (erheblicher) Optimierungsbedarfe im Verwaltungsstandort Neues Rathaus/Stadthaus war es darüberhinaus notwendig, die Anmietung der verbleibenden Optionsfläche im Erdgeschoss zeitnah zu vollziehen (Legitimierung erfolgte bereits dur ch VI-DS-01611 in Ratsversammlung  vom 23.03.2016). Die derzeitige Handels- und Verkaufsfläche wird analog der übrigen Mietflächen für die Büronutzung vermieterseits ausgebaut und ermöglicht, neben der Unterbringung der AP des Bürgeramtes, die Unterbringung von zusätzlich 12 AP, unter anderem zur zusätzlichen Etablierung eines Leipzig Welcome Centers. Dadurch kann Reservefläche für Arbeitsplätze zur Schaffung von Baufreiheit im Neuen Rathaus/Stadthaus vorgehalten werden. Eine Unterbringung von 198 AP (statt bisher 165 AP) ist nunmehr möglich.“

AP sind Arbeitsplätze. Es werden also künftig 198 Rathausmitarbeiter in der Otto-Schill-Straße arbeiten statt der anfangs geplanten 165.

Die Erweiterungen der Flächen sind alle durch den Stadtratsbeschluss gedeckt.

Dass trotzdem ein neuer Beschluss jetzt über die komplett anzumietenden 7.815 Quadratmeter gefasst werden muss, hat mit der Größenordnung des Mietvertrages zu tun.

Allein im ersten Jahr wurden 1.116.584,10 Euro fällig, rund 46.000 Euro mehr als im März beschlossen. Und auch in den nächsten Jahren werden die Mietaufwendungen höher als zuvor geplant. 2017 steigen sie um 248.965 Euro auf 873.208 Euro und 2018 um 347.143 Euro auf 971.387 Euro. Das klingt viel, ist aber für Büroflächen in Leipziger City-Lagen noch überschaubar. Die Kaltmiete liegt bei 8 Euro, die Warmmiete bei 10 Euro je Quadratmeter.

Die Summen differieren, weil der Umzug in Stufen erfolgt. Die Stadtkasse ist zum Beispiel noch in ein Haus gezogen, das größtenteils eine Baustelle war. Mittlerweile ist auch das Bürgeramt eingezogen. Offizieller Mietbeginn war im April. Aber Mietzahlungen erfolgen nur für die Flächen, die auch schon bezogen sind.

Aber warum muss das Ganze nochmals beschlossen werden?

Es geht um die Größenordnung dieses Mietvertrages, der als Mehraufwendung im Haushalt niederschlägt. Der Stadtrat hat zwar im März den Erweiterungsoptionen zugestimmt, aber noch nicht der nun geltenden Komplettanmietung des Hauses mit den entsprechend höheren Mietzahlungen, die in ihrer Größenordnung zwingend in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen.

Das ist augenscheinlich bei all den Beratungen der Dienstrunde des OBM nicht aufgefallen, man hat zwar eifrig zugestimmt, aber dabei übersehen, dass der Stadtrat der Erweiterung des Mietvertrages zwingend zustimmen muss. Der Fehler könnte, so heißt es, im Amt für Gebäudemanagement passiert sein. Der dort zuständige Mitarbeiter hätte die Erweiterung nicht einfach absegnen dürfen ohne Okay vom Stadtrat.

Aber die Erweiterungen liefen jedes Mal auch durch die Dienstberatung, sowohl OBM wie auch Finanzbürgermeister hatten sie in Händen. Es macht sich also nicht wirklich gut, den Schwarzen Peter einem Mitarbeiter in der unteren Hierarchieebene allein zuzuschieben.

Wobei eine Nichtzustimmung zum erweiterten Vertrag zumindest einige Komplikationen mit sich bringt. Denn offiziell gilt er schon seit dem 1. April, hat im Grunde den im März 2016 beschlossenen Vertrag ersetzt. Und so Mancher wird sich Gedanken machen darüber, was passiert, wenn die Erweiterung im Stadtrat nun zum Spielball politischer Partikularinteressen wird und scheitert.

Müssen dann alle städtischen Ämter wieder ausziehen? Wie geht der Hausbesitzer mit den schon getätigten Investitionen um?

Im Beschluss geht es im Kern darum: „Die Erweiterung des Mietvertrages zum Verwaltungsobjekt Otto-Schill-Str. 2 um die Flächen im Souterrain (1.167,16 m²) und um die Mietoptionsfläche im Erdgeschoss (672,34 m²) wird bestätigt.“

Man kann gespannt sein, wie der Stadtrat am 21. Juni mit der Vorlage umgeht.

Die Vorlage für den Stadtrat.

Die neue LZ Ausgabe Juni 2017, ist seit Freitag, 16. Juni 2017 im Handel

Die Leipziger Zeitung Nr. 44: Über die Grenzen hinaus

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