Erst im August mahnte der ADFC Leipzig wieder: Wo bleiben die Lösungen für den Promenadenring? Wann wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen von 2018 endlich umgesetzt und das Radfahrverbot dort aufgehoben? Fast gleichzeitig stellte Stadtrat Marcus Weiss (Die PARTEI) dazu eine Anfrage. Und da er so persönlich fragte, bekam er jetzt auch eine persönliche Antwort aus dem Verkehrs- und Tiefbauamt.

„Das OVG Bautzen sah im Herbst 2018 deutliche Ermessensfehler der Stadt bei der Ausweisung von Radfahrverboten und benutzungspflichtigen Radwegen am Promenadenring an einem Großteil der Stellen des Promenadenringes“, hatte Weiss festgestellt.

„Nur im Bereich der Einmündung Käthe-Kollwitz-Straße, über den Richard-Wagner-Platz bis hin zur Einmündung Goethestraße (Innenring) sollten die Schilder stehen bleiben. In den übrigen Bereichen entfalten die Schilder mit den Zeichen 237, 240, 241, 254 (benutzungspflichtiger Radweg und Fahrrad fahren verboten) seit Rechtskraft des Urteils keinerlei Wirkung mehr. Wann hat die Verwaltung vor, die ,wirkungslosen‘ Schilder zu entfernen, welche noch immer Radfahrende, die das Urteil nicht kennen, zur Fahrt auf ungeeigneten Wegen verweisen?“

Eine Frage, die ja bekanntlich tausende Radfahrende jeden Tag beschäftigt. Aber andererseits: Die wenigsten sind so mutig, sich mit den eiligen Autofahrern zusammen auf den Ring zu begeben, solange es keine abgeteilten Radstreifen gibt.

Auch im Verkehrs- und Tiefbauamt macht man sich Gedanken darüber, wie man das Auf-dem-Ring-Fahren möglich machen kann – aber so, dass die Radfahrer/-innen dort auf einigermaßen sicheren Wegen unterwegs sind.

Also erklärt das Amt dem Stadtrat etwas ausführlicher, wie es bei der Sache vorgeht – stückweise nämlich, denn da es auch bauliche Änderungen geben muss, kann der Promenadenring nur schrittweise auch für Radfahrer/-innen geöffnet werden. Darunter sind dann aber auch markante Abschnitte wie der vorm Hauptbahnhof. Am Dittrichring könnte noch 2020 was passieren.

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Weiss,

unstrittigerweise erscheint die Umsetzung des Gerichtsurteils durch einfaches Entfernen der genannten Beschilderung auf den ersten Blick unkompliziert.

Als für die Verkehrssicherheit der betroffenen Straßen zuständige Verkehrsbehörde müssen wir jedoch gewährleisten, dass durch die damit geänderte Verkehrsorganisation keine neuen Gefahren entstehen. So müssen für die Umsetzung des Urteils auch andere Verkehrsregelungen angepasst werden.

Konkret betrifft das die Lichtsignalanlagen (LSA): Diese sind bislang mehrheitlich nicht dafür ausgelegt, dass Radfahrer auf den Fahrbahnen des Promenadenringes verkehren. Insbesondere müssen die sogenannten Zwischenzeiten der Signalanlagen angepasst werden, damit ein die letzte Grünsekunde nutzender Radfahrer ausreichend Zeit hat, die Kreuzung zu räumen, bevor der nächste Verkehrsstrom seinen Fahrweg kreuzt.

Diese Zwischenzeiten berücksichtigen mehrheitlich entsprechend der bisherigen Regelung im Zuge des Promenadenringes bislang nur die schneller räumenden Kraftfahrzeuge. Da die Zwischenzeiten quasi das „Fundament“ einer Lichtsignalregelung darstellen, muss bei deren Anpassung meistens die gesamte Lichtsignalsteuerung komplett überarbeitet werden.

Erst wenn dies geschehen und umgesetzt ist, kann der Radverkehr auf den jeweiligen Fahrbahnabschnitten zugelassen werden. Aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten konnte bisher noch nicht der gesamte Ring untersucht werden. Für folgende Abschnitte wurden die Planungen jedoch eingeleitet:

Dittrichring/Martin-Luther-Ring zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Neuem Rathaus (beide Richtungen): Für diesen Abschnitt musste die LSA Dittrichring/Gottschedstraße angepasst werden. Die neue Lichtsignalsteuerung soll noch im September 2020 vor Ort versorgt werden, anschließend kann die restliche Verkehrsregelung in diesem Abschnitt angepasst werden. U. a. kann dann ein neuer Radfahrstreifen zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Gottschedstraße markiert werden (Außenring).

Willy-Brandt-Platz/Tröndlinring (Außenring): Für diesen Abschnitt wurde eine Verkehrstechnische Untersuchung für die Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnittes zwischen Brandenburger Straße und Löhrstraße inkl. Verkehrssimulation beauftragt, in der geprüft wird, ob eine durchgängige Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn umsetzbar ist. Im Zuge des laufenden Umbaus des Knotenpunktes Goerdelerring wird zudem die Einmündung Löhrstraße zur nordwärts gerichteten Einbahnstraße umgebaut. Damit entfällt der bisherige Konfliktpunkt zwischen aus der Löhrstraße ausfahrenden Fahrzeugen und Radfahrern entlang des Tröndlinringes.

Knotenpunkt Goerdelerring: Ergänzend zum laufenden Umbau sind Untersuchungen für eine Verbesserung der Radfahrbeziehungen Ranstädter Steinweg – Richard-Wagner-Platz sowie Richard-Wagner-Platz – Pfaffendorfer Straße beauftragt worden.

Augustusplatz – Roßplatz (Innenring): Für den Bereich Mendebrunnen/Gewandhaus befindet sich zulasten eines Kfz-Fahrstreifens ein Zweirichtungsradweg in der Planung. Die bauliche Umsetzung wird für 2021/2022 angestrebt.

Bereich Wilhelm-Leuschner-Platz: In diesem Bereich beabsichtigen die Verkehrsbetriebe, im nächsten Jahr die Gleise in veränderter Lage zu erneuern. Die dafür erforderlichen Anpassungen an der LSA Wilhelm-Leuschner-Platz werden auch die notwendigen verkehrstechnischen Voraussetzungen für das Radfahren im Zuge des Promenadenringes in diesem Bereich schaffen.

Planungen für die noch verbleibenden Abschnitte werden sich anschließen.

Seit zwei Jahren ist eine sichere Lösung für Radfahrer/-innen auf dem Promenadenring fällig

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