Am 23. Juni scheiterte die Vorlage der Verwaltung zur Vereinbarung mit der Rubin 72 GmbH, an der Kurt-Eisner-Straße eine Grundschule gebaut zu bekommen, knapp im Stadtrat. Wobei der Schulbau selbst nicht das Problem war, sondern der Versuch des privaten Partners, das Grundstück nur über gleichwertige Tauschgrundstücke an die Stadt zu übertragen und nicht verkaufen zu wollen. Dabei wird die Schule hier dringend gebraucht. Die Linke bringt einen neuen Antrag ins Verfahren.

Denn bislang kaum genutzt hat die Stadt hier ihre Möglichkeiten, die Nutzungen für die benötigten Grundstücke auch rechtlich durchzusetzen. Denn dass die Stadt hier dringend Schulen bauen muss, um den Bedarf in Leipzig-Süd überhaupt zu decken, war schon klar, bevor die Bahn all ihre Filetgrundstücke in Leipzig verkaufte – aber kein einziges davon an die Stadt Leipzig. Dafür gingen sie alle geradezu zum Schnäppchenpreis an private Investoren, die natürlich völlig andere Kaufpreise aufrufen, wenn die Stadt nun die bitter benötigten Grundstücke erwerben will.Auch das schwang mit in der harten Auseinandersetzung im Stadtrat am 23. Juni. Denn die Summe für die angebotenen Tauschgrundstücke der Stadt war um einiges höher als der Kaufpreis, den der Investor selbst für die beiden Grundstücke an der Kurt-Eisner-Straße bezahlt hat.

Und nicht nur die Linksfraktion fand es inakzeptabel, dass die Stadt Leipzig sich bei einem so dringend benötigten Schulbau erpressbar gemacht hatte. Und so drängt die Linksfraktion jetzt darauf, auf den beiden Grundstücken den Bau einer Schule rechtlich zu verankern.

„Nach Auffassung der Stadt Leipzig wird zur Deckung des Schulbedarfs im Grundschulbezirk Süd dringend der Neubau einer Grundschule und ein dafür geeignetes Grundstück benötigt. Da die Stadt selbst nicht über ein ausreichend großes Grundstück verfügt, schrieb sie den Erwerb eines Grundstücks mit der Erbauung einer Grundschule öffentlich aus. Diese Ausschreibung scheiterte, da der einzige Anbieter nicht bereit war, sein Grundstück der Stadt Leipzig zu übereignen“, begründet die Linksfraktion ihren Antrag.

„Es wäre daraus folgend zwingend erforderlich, dass die Stadt Leipzig über die unter Beschlusspunkt 1 genannten Grundstücke schnellstmöglich den erforderlichen Standort und das Baurecht für den Neubau einer Grundschule, ausgestaltet als vierzügige Grundschule mit einer Zweifeldsporthalle, im Stadtbezirk Süd rechtzeitig und rechtsverbindlich sichert.“

Geht das überhaupt? Und kann man Investoren dazu zwingen, solche dringend benötigten Grundstücke auch für genau den Zweck zur Verfügung zu stellen, den eine Kommune hier definiert hat?

„Dabei stützt sich die Fraktion auf die von der Verwaltungsspitze getroffenen Feststellungen, dass die Deckung des Grundschulplatzbedarfes in diesem Grundschulbezirk in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen nur an dem Standort der Teilflächen der Flurstücke 3835/61 sowie 3835/28 der Gemarkung Leipzig an der Kurt-Eisner-Straße realisiert werden kann“, begründet die Linksfraktion den Vorstoß.

„Dazu sollen zunächst noch einmal in einem ersten Schritt die Möglichkeiten und Konditionen des freihändigen Erwerbs der für den Schulneubau erforderlichen, vorgenannten Grundstücke durch die Stadt Leipzig – ohne, dass dabei Austauschgrundstücke der Stadt Leipzig überlassen werden – abschließend geprüft und entsprechende Kaufangebote an den Grundstückseigentümer unterbreitet werden. Alternativ könnten auch Verhandlungen über langfristige Erbbaupachtverträge aufgenommen werden.“

„Sollten diese scheitern, sind dann in einem weiteren Schritt die rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Erlangung der Eigentums- und Verfügungsbefugnis über die für den Neubau der Grundschule benötigten Grundstücke der Teilflächen der Flurstücke 3835/61 sowie 3835/28 der Gemarkung Leipzig an der Kurt-Eisner-Straße im Wege der entschädigungspflichtigen Enteignung der Grundstückseigentümer auf der dazu erforderlichen gesetzlichen Grundlage zu prüfen und die vorgeschriebenen Umsetzungsschritte für ein solches förmliches Enteignungsverfahren aufzuzeigen.“

Das sind dann schon harte Bandagen. Aber gerade in der Südvorstadt besitzt die Stadt keine Flächen, die überhaupt noch für einen Grundschulstandort genutzt werden könnten. Andererseits stehen Kommunen in der Pflicht, genügend Schulplätze in Wohnortnähe der Kinder anzubieten. Und um das durchzusetzen, gibt es durchaus rechtliche Mittel, betont die Linksfraktion.

„In Sachsen werden die rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren durch das Sächsische Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG) geregelt. § 2 Nummer 1 Buchstabe c) SächsEntEG sieht dazu als einen zulässigen Enteignungszweck ausdrücklich die Verwirklichung von Vorhaben vor, die u. a. Schulen schaffen oder ändern, sofern diese dem Wohl der Allgemeinheit dienen“, heißt es in der Vorlage.

„Enteignungsverfahren, vor allem durch die CDU-geführte Landesregierung, sind in Sachsen keine Seltenheit und übliche Praxis. So wurden u. a. im Zuge der Eröffnung von Kohletagebauen, des Neubaus von Staatsstraßen sowie der rechtlichen Begleitung des Bundesstraßen- und Autobahnbahnbaus allein zwischen 2017 und 2020 131 Enteignungen vorgenommen. Dem Stadtrat sollen demzufolge die für einen zeitnahen Neubau der Grundschule für den Stadtbezirk Süd erforderlichen Maßnahmen sowie die für eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung erforderlichen Prüfergebnisse bis zum 31. Dezember 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.“

Denn auch die Zeit rennt der Stadt davon, denn auch diese Schule wird bis 2025 gebraucht. Und der Kostenvoranschlag der Rubin 72 für die dann schlüsselfertig zu übergebende Grundschule entsprach durchaus den Preisen für neue Grundschulen, die in Leipzig schon gebaut wurden.

Jetzt ist die Frage, ob die Stadtratsmehrheit dem Vorstoß der Linken folgt und die Verwaltung das Kreuz hat, mit der Rubin 72 (Tochterfirma der Stadtbau AG) ein Abkommen zu formulieren, das zu einem für die Ratsfraktionen akzeptablen Ergebnis führt.

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