Der Ökolöwe ist sauer. Denn in der Leipziger Gewässerpolitik geht es so weiter wie bisher. Die einen basteln unbeeindruckt an ihren Konzepten zur wassertouristischen Erschließung der Flüsse und Seen und versuchen die anderen, die kritisch begleitenden Umweltverbände, möglichst rauszuhalten. Selbst wenn es um zentrale Belastungsfragen für die Umwelt geht: Wie viele Boote verträgt eigentlich die Leipziger Wasserlandschaft?

Das ist nicht wirklich ein Geheimnis. Die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland lässt in längeren Abständen ja tatsächlich ermitteln, wie viele Boote unterwegs sind und ob die Grenzen der Belastbarkeit schon erreicht sind. Das hat man schon 2006 erstmals getan, als das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) in Kraft trat. Oder in Kraft gesetzt wurde. 2011 gab es die nächste Zählung, da gab es schon Warnungen der beauftragten Gutachter – zum Stadtkurs 7, auf dem es an warmen Sommertagen schon sehr eng wurde, und zum Kurs 1 durch den Floßgraben. Auch da gab es an warmen Tagen Spitzen im Bootsbetrieb.

Was dort zumindest in erste amtliche Überlegungen mündete, den Bootsbetrieb zu regulieren. Das Ergebnis sind die seither erlassenen Allgemeinverfügungen, die zumindest die zeitliche Durchfahrt durch den Floßgraben regulieren.

Aber 2015 wurde erstmals offenkundig, dass ein Teil der Belastung völlig ohne rechtliche Grundlage geschah. Denn viele der Paddler, die sich auf den Weg machten, waren mit Verleihbooten unterwegs. Bootsverleih und der Betrieb von Verleihbooten im Naturschutzgebiet Leipziger Auenwald sind aber zwingend genehmigungspflichtig. Denn eigentlich ist die Ausübung von Gewerbe im Landschaftsschutzgebiet untersagt. Wenn, dann braucht es dafür eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Umweltbehörde.

Und für diese Ausnahmegenehmigung ist zwingend auch die Ermittlung der Zahl der maximal zulässigen Boote notwendig.

Auch 2016 waren die Verleihboote nur mit Duldung der Stadt unterwegs. Eigentlich das schon ein Unding. Die Landesdirektion hatte zuletzt Klarheit im Umgang mit Verleihbooten von der Stadt Leipzig gefordert.

„Der Ökolöwe fordert das seit Langem“, sagt Anja Werner, umweltpolitische Sprecherin des Ökolöwen. „Die Boote und Paddler fahren bisher im rechtsfreien Raum. Naturschutzfachliche Gutachten und entsprechende Regeln sind längst überfällig.“

Solche Gutachten hat die Steuerungsgruppe nie in Auftrag gegeben. Sie hat – ebenfalls im Fünf-Jahres-Rhythmus – nur „Naturschutzfachliche Monitorings“ beauftragt. Diese schätzen nicht ein, inwieweit die (wassertouristische) Nutzung die Arten und Biotope im Auenwald belastet und wo die Grenzen sind, sondern erfasst nur das Vorkommen bestimmter geschützter Arten – unabhängig von der Nutzung.

Das 2016er Monitoring hat dann eine deutliche Erholung vieler Tier-, Insekten- und Pflanzenarten gezeigt. Aber die Autoren des Monitorings haben auch deutlich betont, dass das vor allem auf die seit 1990 deutlich verbesserte Wasserqualität der Fließgewässer und auf die zunehmend spürbare Erwärmung durch den Klimawandel zurückgeht.

Mit der Nutzung der Gewässer stehen diese Phänomene in keinem Zusammenhang.

Irgendwie hat man gemerkt, dass das von den Naturschutzverbänden geforderte Gutachten tatsächlich fehlt. Doch das hat jetzt nicht die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland in Auftrag gegeben, sondern der Grüne Ring Leipzig. Auch der im Grunde ein Zusammenschluss von Verwaltungen aus demselben Handlungsraum.

Aber die Ergebnisse dieses Gutachtens werden bis zum Sommer garantiert noch nicht vorliegen.

Leipzigs Verwaltung aber arbeitet daran, jetzt für die Bootsverleihe ordentliche Genehmigungen auszureichen.

Und das, obwohl die Bootszählungen 2016 für den Stadtkurs 1 mit bis zu 900 Bootsbewegungen am Tag schon eine Grenze der Belastbarkeit sahen, für den Kurs 7 mit 300 Bootsbewegungen ein „sehr hohen Niveau“. Die Bootsverleiher hätten freilich eine Erhöhung der genehmigten Bootszahl zwischen 5 bis 10 Prozent beantragt, teilte Angela Zabojnik aus dem Amt für Stadtgrün und Gewässer mit. Man sei aber noch in den Prüfungen.

Dass man dazu nicht mal bei den Umweltverbänden anfrage, findet der Ökolöwe unverständlich.

„Paddeln auf Leipzigs Gewässern ist etwas Schönes. Aber in unseren wertvollen Naturschutzgebieten, wie der Leipziger Auenlandschaft kann die Regellosigkeit schnell in Übernutzung münden. Es kann nicht jeder überall paddeln wie er will, ohne Rücksicht nehmen zu müssen. Wie im Straßenverkehr auch, brauchen wir klare Regeln sowie abgestufte Bereiche nach Nutzungsintensität“, sagt Anja Werner. „Es leuchtet doch jedem ein, dass auf einem Karl-Heine-Kanal eine höhere Nutzungsintensität möglich ist, als auf den natürlichen Fließgewässern in Naturschutzgebieten. Allerdings sind wir sehr unzufrieden, dass es kein Beteiligungsverfahren der anerkannten Naturschutzverbände seitens der Stadt Leipzig gibt und machen uns große Sorgen um die Regelungen im Auwald. Bisherige Gespräche mit der Stadtverwaltung stimmen uns leider nicht sehr zuversichtlich. Ohne umfassendes Beteiligungsverfahren sowie eine Verträglichkeitsprüfung für die Natur droht ein neuer Dauerkonflikt.“

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Die Steuerungsgruppe kann keine GA in Auftrag geben, sie gibt es rechtlich gar nicht. Auch, wenn die L-IZ durch die Übernahme der Sprachregelung der “offiziellen Seite” der Eindruck erweckt wird, dies sei irgendein rechtlich legitimierter Zusammenschluß verschiedener Behörden und privater Unternehmen. Er ist es nicht.

Für den sogenannten Grünen Ring Leipzig gibt es eine Zweckvereinbarung. Die umfaßt im Wesentlichen das Einwerben von Fördermitteln. Jedoch keinen Betrieb von Irgendetwas. Auch keine Erstellung von Konzepten oder Gutachten.

Es herrscht auch keine Regellosigkeit. Es ist im Gegenteil alles durchgeregelt. SächsWG SächsNatSchG, SächsWaldG, FFH- und SPA-Richtlinie.
Wobei das sächsische Wassergesetz als (teilweises Schutzgesetz) in jedem (!) Gewässer gilt. In den besonders sensiblen gelten darüber hinaus die weiteren Schutzgesetze.

Alle diese Gesetze haben eine präventive Funktion. D. h., daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist.
Erlaubt ist nur der Gemeingebrauch.
D. h., ohne eine Genehmigung sind alle Verleih- und Motorboote rechtswidrig auf den Gewässern unterwegs.
Da sich der Staat beim Wasser in einer sogenannten Garantenstellung befindet, ist eine “Duldung” ebenfalls rechtswidrig.
Die von der Stadt Leipzig behauptete “neue” Rechtsauffassung ist nicht neu, sondern seit Jahrzehnten bekannt. Soweit in der kommunalen Verwaltung Unkenntnis darüber herrscht, was bei dem hoch- und höchstqualifizierten Mitarbeitern und Leitungspersonal ausgeschlossen sein sollte, ist diese Unkenntnis seit 2005 mit dem juristischen Teil des WTNK beseitigt worden.
Alles, was über den Gemeingebrauch hinaus auf dem Wasser unterwegs ist, ist rechtswidrig unterwegs. Eine “Duldung” ist rechtlich unmöglich. Die “Duldung” der “Duldung” durch die Rechtsaufsicht (Landesdirektion) ist ebenfalls rechtlich unmöglich.

Das Einzige, was es nicht gibt, sind Behörden, die sich an Gesetze halten und/oder diese durchsetzen.
So auch die Pflicht zur Beteiligung der Naturschutzverbände.

Bananenrepublik….

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