Das Anwachsen der immer älteren Bevölkerung in Sachsen hat ganz unterschiedliche Folgen für das Gemeinwesen. Auch finanzielle, die der Gesetzgeber berücksichtigen muss, auch wenn er wie wild mit der Kürzungsschere klappert. Der sozialpolitische Sprecher der Linken, Dietmar Pellmann, hat die Staatsregierung mal wieder nach den Betreuungsfällen im Freistaat gefragt.

Bei den zu Betreuenden handelt es sich überwiegend um ältere Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben völlig selbstbestimmt zu gestalten. Wenn die Altersgruppe der immer Älteren wächst, nimmt auch die Zahl dieser Fälle logischerweise zu. Der Prozess verweist auf den längst in Gang befindlichen demografischen Wandel, der in Sachsen früher als in den anderen Bundesländern eingesetzt hat. Der Anstieg der Kosten verweist zudem auf fortschreitende Altersarmut, meint Pellmann.

Im Grunde fragt er die Zahlen im Jahresrhythmus ab. Und da er die Zahlen sammelt, kann er den Trend sichtbar machen. Auf die jüngste Anfrage “Gesetzliche Betreuung in Sachsen 2011” (Landtags-Drucksache 5/8405) hat ihm nun Justizminister Dr. Jürgen Martens geantwortet.

Die Antwort bestätigt Pellmanns Analyse, dass die Zahl der bei den sächsischen Betreuungsgerichten anhängigen Fälle in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Waren es Ende 2007 noch etwas mehr als 69.000 Betroffene, so Ende 2011 bereits 75.500. Da viele die anfallenden Betreuungskosten nicht aus eigenem Vermögen aufbringen können, stiegen zugleich die Kosten, die aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen zu tragen waren. Beliefen sich diese 2007 auf 37,2 Millionen Euro, so lagen sie 2011 bereits bei 46,5 Millionen Euro.Dr. Dietmar Pellmann: “Da in den nächsten Jahren kaum mit einem Rückgang, sondern eher mit einem Anstieg der Betreuungsfälle zu rechnen sein wird, erwachsen daraus erhöhte Anforderungen an unser Gemeinwesen, aber insbesondere an die Staatsregierung, zumal durch die massive Abwanderung junger Menschen in den letzten beiden Jahrzehnten immer weniger Familienangehörige die Betreuung übernehmen können. Auch deshalb kommt den Betreuungsvereinen eine wesentlich höhere Bedeutung zu. Eine weitere Kürzung der Landeszuschüsse darf es daher keinesfalls geben. Im nächsten Doppelhaushalt ist vielmehr ein angemessener Anstieg der Zuwendungen erforderlich.”

Leipzig ragt in diesem Fall nicht so hoch aus dem allgemeinen sächsischen Durchschnitt heraus wie bei anderen Kennzahlen zur Armut. 7.008 Betreuungsfälle waren 2011 vor Gericht anhängig, in Dresden waren es 6.585, in Chemnitz 4.700. Im Landkreis Leipzig wurden 4.875 Fälle registriert, in Nordsachsen 3.940.

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