Im Oktober 2012 fragten die Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Höll und etliche ihrer Kollegen aus der Linksfraktion den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mal wieder ein Loch in den Bauch. Bayern hatte gerade verkündet, dass es gegen den 2005 ausgehandelten Länderfinanzausgleich vor Gericht ziehen wolle. Und Kommunen aus NRW forderten gleichermaßen den Ausstieg aus dem Solidarpakt.

Was dann ein Großteil der Medien – aber auch viele Politiker – wieder einmal mit dem Solidarzuschlag verwechselten, den der Bund seit 1991 erhob, um einige der Folgekosten der Deutschen Einheit aufzufangen. Höll und Kollegen stellten deshalb einen 22 Fragen umfassenden Katalog zusammen, damit der Finanzminister einfach noch einmal übersichtlich darstellte, wer nun genau was bezahlt und bekommt. Und warum. Denn das ist meist die Frage, die ausgeklammert wird, weil mit dem ursprünglichen Sinn des Wortes Solidarität die wenigsten Kombattanten etwas anfangen können. Auch nicht Horst Seehofer, der gegen den Länderfinanzausgleich, wie er bis 2019 vereinbart ist, zu Felde ziehen möchte.

Es sind dann eher Politiker der FDP, die immer wieder gern mal die Abschaffung des Solidaritätszuschlages fordern, der immerhin jedes Jahr um die 5 Prozent des Bundeshaushaltes ausmacht, wie auch das Finanzministerium jetzt wieder bestätigt: 12,8 Milliarden Euro waren es im Jahr 2011. Von allen Bundesbürgern bezahlt, die Steuern zahlen. Nicht nur von denen im Westen, auch wenn die logischerweise mehr dazu beitragen. Aus dem simplen Grund: Bemessungsgrundlage ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Wer viel verdient, zahlt mehr Steuern.

Was ja nicht bedeutet, dass der “Soli” diejenigen, die kleinere Einkommen haben, weniger schmerzt.

Von den 211 Milliarden Euro Solidaritätszuschlag, die der Bund von 1991 bis 2011 kassiert hat, haben die fünf ostdeutschen Länder und die Berliner zusammen rund 20 Milliarden Euro bezahlt. Die Sachsen allein zum Beispiel 4 Milliarden Euro. Das ist – beim sächsischen Durchschnittslohnniveau – eine ganze Menge. Als Einzelzahl für das Jahr 2011: 273 Millionen Euro.

Weil der Bund mit dem Geld aber alle seine Aufgaben mit-finanziert, kann natürlich niemand sagen, wohin das Geld tatsächlich genau fließt.

Beim Länderfinanzausgleich ist das etwas leichter nachzuvollziehen. Denn dessen Grundlage sind die jährlichen Steuereinnahmen der Länder. Die bestimmen die Finanzkraft- und die Ausgleichmesszahl. Einfach ausgedruckt: Das Steuereinnahmeniveau der Länder bestimmt, wer andere unterstützt und wer Geld dazu bekommt, um seine Aufgaben zu erfüllen. Reiche Länder unterstützen arme.

Dass es mittlerweile nur noch vier Bundesländer gibt, die “Geberländer” sind, hat verschiedene Gründe. Einer ist die gewachsene Konzentration leistungsstarker Wirtschafts-Cluster in einigen wenigen Bundesländern – vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Hamburg profitiert noch von seiner starken Stellung als Handels-Metropole, Hessen von seiner Rolle als Zentrum der deutschen Finanzwirtschaft. Nordrhein-Westfalen hat im Lauf der industriellen Umbrüche in den letzten zehn, zwanzig Jahren seine Rolle als Geberland eingebüßt und die alten, einst im “Ruhrpott” dominierenden Schwerindustrien noch nicht entsprechend durch moderne Industrieansiedlungen ersetzen können.Alles andere sind Nehmerländer. Im Osten schon deshalb, weil hier nach 1990 fast die komplette industrielle Basis verschwunden ist. Der Aufholprozess, der in den späten 1990er Jahren durchaus zu beobachten war, ist fast zum Erliegen gekommen. In der sächsischen Regierung gibt es zwar ein paar Leute, die die Lage gern schönreden und Sachsen 2020 gar zum “Geberland” machen wollen. Aber dafür müssten die eigenen Steuereinnahmen erst einmal kräftig wachsen. In den letzten Jahren lagen die in Sachsen immer so um 10 bis 11 Milliarden Euro. Bei einem Gesamtetat von 15 bis 16 Milliarden Euro.

Man könnte ein paar Kosten senken. Das bestätigt auch das Bundesfinanzministerium. “Eine Verringerung der Kosten wäre durch Länderzusammenschlüsse zu erreichen”, heißt es in dessen Antwort. “Eine Diskussion über die Vereinfachung der grundgesetzlichen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder und zur Frage der finanziellen Rahmenbedingungen für Zusammenschlüsse von Ländern hatte in der Föderalismuskommission II stattgefunden.” Diese Kommission tagte bis 2009 und hatte tatsächlich – wie das Finanzministerium betont – auf ihrer Themenliste die “Verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern” oder auch die “Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften”. Beides wurde nicht beschlossen. Man hat sich – wie so oft – auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt – die IT-Vernetzung von Bund und Ländern.

Vorsitzender der Kommission war der jüngst verstorbene Peter Struck, der auch deutlich sagte, die offenen Fragen müsste nun eine dritte Föderalismuskommission klären. Insofern ist der Verweis des Finanzministeriums auch eine Botschaft an die Bundestagsabgeordneten: Setzt bitte gleich nach der Bundestagswahl eine neue Föderalismuskommission ein – die Zeit drängt.

Was dann auch mit der immer wieder geübten Kritik an Berlin zu tun hat, das sich seit 1995 als größter “Nehmer” entpuppt hat. Was auch mit dem Effekt zu tun hat, dass Stadtstaaten überproportional viel Geld für die eigene Verwaltungsarbeit ausgeben müssen. Die Fusion mit Brandenburg war eigentlich überfällig – ist aber am Votum der Bürger gescheitert.

Zweitgrößtes Nehmerland ist nach wie vor Sachsen. Während Berlin 2011 etwas über 3 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich bekam, bekam Sachsen 918 Millionen. Auch die Jahre vorher schwankte dieser Wert stets um die 1 Milliarde Euro. Und das hat – siehe oben – mit der weiterhin schwachen eigenen Steuerbasis zu tun. Das sächsische Steueraufkommen steigt – nachdem es 2007 erstmals die 10 Milliarden Euro überstieg – relativ langsam. Es ist absehbar, dass es Sachsen bis 2019 nicht schaffen wird, seinen Bedarf aus den Ausgleichszuweisungen auf Null zu senken.

Es wird wohl am Ende gerade so reichen, die Überweisungen aus dem “Solidarpakt II”, der das System des Länderfinanzausgleichs ergänzt, abzufedern. Über diesen Mechanismus werden die teilungsbedingten Sonderlasten in den neuen Bundesländern ausgeglichen. Das hat nichts mit dem Länderfinanzausgleich zu tun. Für Sachsen schmilzt der entsprechende Zuweisungsbetrag jedes Jahr um rund 200 Millionen Euro ab.

Die Antwort des Bundesfinanzministeriums betont aber auch, dass die Ostbundesländer in den letzten Jahren überproportional viele Gelder für Infrastrukturinvestitionen bekommen hätten: “Die ostdeutschen Länder haben in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich überproportionale Investitionsausgaben zwischen 4,4 Mrd. Euro und 6,6 Mrd. Euro im Vergleich zu westdeutschen Referenzländern getätigt. Überproportionale Investitionsausgaben vermindern den infrastrukturellen Nachholbedarf und tragen zur Verringerung der Infrastrukturlücke bei.”

Das sagt sich so leicht. Aber wer nur die Baumaßnahmen für Autobahnen und Schienen betrachtet, hat ungefähr ein Bild davon, in welche Großprojekte ein Großteil des Geldes geflossen ist. Dahinter steckt der alte Glaube, man müsse nur große, schnelle Verkehrstrassen bauen, dann käme die Wirtschaft ganz von allein in Schwung. Aber das könnte sich, wenn irgendwann jemand die Rechnung abschließt, ein sehr, sehr teurer Fehlschluss gewesen sein.

Die Antworten des Finanzministeriums als PDF (3 MB) zum download.

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