Es hat zumindest etwas von behördlicher Kühnheit, wenn die Sächsische Arbeitsagentur jetzt vermeldet, in sächsischen Jobcentern habe man 2015 „insgesamt 74.800 Sanktionen ausgesprochen“. Und dann auch noch titelt, als wäre das aus lauter Schusselei passiert: „Die meisten Sanktionen wurden wegen verpassten Terminen ausgesprochen.“ Dass die Zahl der Sanktionen schon wieder angestiegen ist, erwähnt man dann lieber weiter unten.

Denn seit 2009 steigt die Zahl der Sanktionen in Sachsens Jobcentern immer weiter an, obwohl die Zahl der ALG-II-Empfänger sinkt. Eigentlich ein Vorgang, bei dem die deutschen Arbeitsbehörden ins Grübeln kommen sollten, denn da läuft ja eindeutig etwas falsch. Doch irgendwie scheinen die regelmäßigen Schulungen zu fruchten, mit denen den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern immer wieder eingebläut wird, dass sie den Druck erhöhen müssen, wenn ihre Schützlinge beginnen, gegen das leer laufende System aufzubegehren.

Von 45.706 Sanktionen im Jahr 2009 stieg die Zahl auf 71.586 im Jahr 2013. 2014 wurden dann 73.300 Sanktionen gemeldet. Und im Jahr 2015 haben Sachsens Jobcenter insgesamt 74.780 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (79,1 Prozent oder 59.138), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (10,7 Prozent oder 7.973) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (7,5 Prozent oder 5.626).

Im Vergleich zum Jahr 2014 sind 1.509 mehr Sanktionen ausgesprochen worden. Dieser Anstieg sei auf die weiter gestiegene Zahl der nicht eingehaltenen Termine in den Jobcentern zurückzuführen, betont die Arbeitsagentur. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Leistungskürzungen aus diesem Grund um 2.669 gestiegen. Gleichzeitig sei die Zahl der Leistungskürzungen wegen der Ablehnung einer Arbeit oder der Nichteinhaltung von Vereinbarungen gesunken (minus 1.035 und minus 77).

Die Sanktionsquote lag 2015 bei 3,5 Prozent, rechnet sich die Arbeitsagentur aus, was aus ihrer Sicht bedeutet: Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich bei 3,5 Prozent der jahresdurchschnittlich 271.400 erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Leistungen der Grundsicherung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt.

Wie bereits in den Vorjahren habe man am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 5,9 Prozent) die Leistungen gekürzt. Bei den Älteren hingegen läge die Sanktionsquote mit 0,9 Prozent auf vergleichsweise geringem Niveau. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Sanktionsquote noch bei 3,4 Prozent.

Die 3,4 bzw. 3,5 Prozent sind natürlich reine Augenwischerei. Denn schon der Blick in die Grafiken der Arbeitsagentur zeigt, dass das kein wirklich realistisches Bild ergibt. Denn dort steht eindeutig: „Insgesamt haben 27.871 Menschen Leistungskürzungen erhalten.“

Auf die durchschnittlich 271.400 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezogen sind das nicht 3,5, sondern 10,3 Prozent. Von 100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren also 10 von neu festgestellten Sanktionen betroffen. Und zwar im Durchschnitt 2,7-mal.

Womit man bei den Quoten wäre, die Paul M. Schröder vom BIAJ regelmäßig ausrechnet. Für den September 2015 hatte er schon einmal vorgerechnet, dass die Sanktionszahlen in Sachsen 2015 besonders heftig stiegen – um 3,7 Prozent. Heftiger sanktioniert wurde nur noch in Rheinland-Pfalz und Berlin.

Wobei die Quoten der sanktionierten Leistungsberechtigten in Sachsen heftig schwanken – von 7 Prozent im Erzgebirge bis zu 14 Prozent in Leipzig. Schon im September zählte die amtliche Statistik der Bundesarbeitsagentur für Leipzig 24.016 Sanktionen. Und das, während die Zahl der Sanktionierten leicht sank.

Mit den Worten von Paul M. Schröder: „Der Jobcenter-Vergleich dieser ‚Quoten‘ und die zum Teil extremen Veränderungsraten der neu festgestellten Sanktionen (Spalt, der Zahl der von neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Mehrfachsanktionen im Verlauf von 12 Monaten deuten auf eine große Beliebigkeit oder gar Willkür bei der Anwendung des ‚Sanktionenrechts‘ hin.”

Deswegen ist es eher sogar völlig abwegig, wenn Dr. Regine Schmalhorst, Vizechefin der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Leider sind Frauen und Männer aus der Grundsicherung häufig vielen Vorurteilen ausgesetzt. Um das zu ändern und um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für sie zu schaffen, werben die Arbeitsagenturen und Jobcenter mit den Partnern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik für deren Einstellung. Denn Fakt ist, Hartz-IV-Empfänger sind motiviert und haben berufliche Kompetenzen. Hier lohnt sich bei der Personalauswahl der zweite Blick.“

Aber wer sorgt denn eigentlich für die Vorurteile gegen die Bedürftigen, wenn nicht so ein emotionsloses Sanktionssystem? In dem das Sanktionieren noch verkauft wird, als wäre das eine unerlässliche Pflicht für die ordnungsliebenden Staatsdiener? – Oder im Ton der Arbeitsagentur: „Im Jahr 2015 musste insgesamt für 27.900 Frauen und Männern die Grundsicherung gekürzt werden.“

„Die meisten der in den Jobcentern gemeldeten Frauen und Männer verhalten sich richtig, wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit“, vergießt Dr. Regine Schmalhorst noch ein paar Mitleidstränen.

Eine Analyse aber ist das nicht. Und das ändert sich auch nicht, wenn das Jobcenter das Netz der Kontrolle immer mehr verdichtet. Denn das steckt ja in diesem Satz: „Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind bemüht, ihre Kunden vor Meldeversäumnissen zu bewahren, zum Beispiel durch Erinnerungsanrufe. Zusätzlich bieten die Jobcenter auch eine kostenlose SMS-Terminerinnerung an. Kunden, die es wünschen, erhalten vor ihrem Termin im Jobcenter eine automatische Benachrichtigung per SMS.“

Die Zahlen widersprechen dieser Behauptung. Sie sprechen eher dafür, dass Jobcenter wie das in Leipzig einer ganzen Gruppe von Antragstellern keine sinnvollen Angebote mehr macht oder machen kann. Und dass die Beratung im Jobcenter (wo die meisten „Meldeversäumnisse“ festgestellt wurden), von etlichen Betroffenen nicht mehr als zielführend oder hilfreich empfunden werden.

Statt also die eigene Arbeitsweise zu überdenken und zu analysieren, warum viele Bedürftige immer stärkeres Ausweichverhalten zeigen, flüchtet man sich in sture Sanktion.

Das ist bürokratisch. Und völlig sinnfrei.

Deutschlandweit ist die Zahl der Sanktionen übrigens 2015 wieder gesunken – unter 1 Million.

Die Zahlen zu Sanktionen im Bereich der Sächsischen Arbeitsagentur.

In eigener Sache

Jetzt bis 13. Mai (23:59 Uhr) für 49,50 Euro im Jahr die L-IZ.de & die LEIPZIGER ZEITUNG zusammen abonnieren, Prämien, wie zB. T-Shirts von den „Hooligans Gegen Satzbau“, Schwarwels neues Karikaturenbuch & den Film “Leipzig von oben” oder den Krimi “Trauma” aus dem  fhl Verlag abstauben. Einige Argumente, um Unterstützer von lokalem Journalismus zu werden, gibt es hier.

Ãœberzeugt? Dann hier lang zu einem Abo …

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Es gibt 3 Kommentare

Wenn man nun noch die Zahlen hätte von den erfolgreichen Widersprüchen und Klagen gegen die Sanktionen, dann würde sich nämlich die Sanktionierei viel deutlicher darstellen als das was sie eigentlich ist: Gelder einsparen um jeden Preis, koste es was es wolle an Personal in Widerspruchsstelle und Rechtsabteilung. Und weil man diese ja eh bezahlen muss, kann man denen auch immer wieder mal Übungsstunden vorm Sozialgericht angedeihen lassen, kostet ja keine Gerichtsgebühren.
So werden Richter zu Nachhilfelehrern. Betroffene, die sich wehren, werden in Zukunft etwas weniger mit Willkür überzogen (oder man konstruiert halt was zusammen), dafür werden die “Schlafschafe” die sich eh nicht wehren mit nochmehr Sanktionen behelligt. Wie sonst kommt eine Steigerung bei weniger Betroffenen zustande?

Nur zur Erinnerung: es werden für einen versäumten Termin 3 mal 10% des Regelsatzes einbehalten, macht bei einem Single 40,40€. 3 Monate lang. 121,20€ für einmal verpennen oder vergessen, oder ein anderer Grund, der aber als solcher nicht anerkannt wird.

10% von einem Regelsatz, der seit Jahren mehr als unzureichend ist, um dessen korrekte Höhe Betroffene seit mindestens Januar 2016 betrogen werden, weil man im Ministerium nach Gutsherrenart meint, erst ab 2017 die Auswertungen der EVS 2013 zu berücksichtigen.
Na klar, so lange brauch man schon um noch paar Ausgabepositionen zu finden die man einfach per ordre de mufti als nicht regelsatzrelevant erklären kann.
Übrigens ein Ministerium mit einer Ministerin an der Spitze, die ihre Vorgängerin Amt stark kritisiert hatte für eben jenes Verhalten und die Beibehaltung von Sanktionen.

Ich kann meiner Vorschreiberin zustimmen, bin selbst ein Jahr arbeitslos gewesen hab allerdings ALG 1 erhalten.
Nun, die Jobvermittlungsvorschläge, die ich bekam, waren entweder von Zeitarbeitsfirmen oder passten nicht zu meiner Qualifikation. Zur Jobvermitttlung, ist die ARGE eine ziemlich nutzlose Institution. Meinen Job habe ich per Eigeninitiative gefunden und den nächsten bekam ich per Personaldienstleister.

Zitat: “Statt also die eigene Arbeitsweise zu überdenken und zu analysieren, warum viele Bedürftige immer stärkeres Ausweichverhalten zeigen, flüchtet man sich in sture Sanktion”.

Ja, das Arbeitsamt oder die ARGE machen ihre Arbeit nicht richtig. Kenne fast niemanden, der von dort eine Arbeit vermittelt bekommen hat. (Max. Zeitarbeit). Das soviele Stellen offen sind, das ist eine Lüge! Die Zeitarbeitsfirmen stellen nur Mitarbeiter ein, wenn sie konkrete Aufträge haben, die ausgeschriebenen Stellen sind nur dazu da, ihren Pool zu füllen, um aussuchen zu können.

Schreiben Sie einen Kommentar