In den vergangenen Tagen wurde ja medial ein wenig gestritten darüber, wie hoch die Quoten jener ALG-I-Bezieher sind, die trotz Anspruchs auf Arbeitslosengeld doch noch mit ALG II aufstocken müssen. Bundesweit sind es 11 Prozent der ALG-I-Bezieher, im Osten sogar 15 Prozent. Und das seit Jahren. Hier schlägt die jahrelange Niedriglohnpolitik natürlich heftig zu Buche.

Denn niedriger Lohn bedeutet nun einmal auch niedrigere Versichertenansprüche auf Arbeitslosengeld. Motto: einmal Arschkarte, immer Arschkarte. Sämtliche sogenannten solidarischen Systeme verfestigen tatsächlich die Einkommenshierarchien im Land. Wer einmal im Niedriglohnsektor gelandet ist, sieht sich ein Leben lang damit konfrontiert, dass er immer wieder um die nötige „Aufstockung“ seiner Hilfsbezüge betteln muss – trotz Vollzeitarbeit.

Jetzt hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auch einmal die einzelnen „Aufstocker“-Quoten nach Bundesländern veröffentlicht. „Die ‚ALG-Aufstockerquoten‘ reichten im Jahr 2015 in den Ländern bei durchschnittlich 11,0 Prozent im Bund (nicht 10,2 Prozent!) von 6,4 Prozent in Bayern (BY) bis 18,0 Prozent in Berlin (BE). In diversen Medien wurden und werden beharrlich methodisch falsch berechnete ‚ALG-Aufstockerquoten‘ berichtet“, kommentiert Paul M. Schröder vom BIAJ die Zahlen.

Dabei sind es nicht nur die ostdeutschen Bundesländer, die dabei auf zweistellige „Aufstocker“-Quoten kommen. Auch Länder wie Bremen (12,5 Prozent), Hamburg (14,4 Prozent) oder das Saarland (12,2 Prozent) kommen auf recht hohe Quoten und liegen dabei durchaus auf Augenhöhe mit den Ländern im Osten.

Dort hat – von Berlin mit seinen 18 Prozent einmal abgesehen – Sachsen-Anhalt mit 16,9 Prozent die Spitze vor Mecklenburg-Vorpommern mit 15,2 Prozent und dann kommt schon Sachsen mit 14,5 Prozent. Das Problem betrifft also fast alle Bundesländer, die besonders von Niedriglohn betroffenen natürlich deutlich stärker als die anderen.

Und auch wenn die Gesamtzahl der Betroffenen nun schon seit Jahren sinkt – in Sachsen von 7.518 im Jahr 2007 auf 5.558 im Dezember 2015 – bleibt die Quote der „Aufstocker“ an allen ALG-I-Beziehern trotzdem hoch. Das blieb sie auch 2015, obwohl in diesem Jahr ja bekanntlich der Mindestlohn eingeführt wurde. Aber möglicherweise wird sich der auf diesen Faktor der Betroffenheit tatsächlich erst mittelfristig auswirken, dann nämlich, wenn immer mehr Erwerbstätige aus dem nun über zehn Jahre verfestigten Niedriglohnbereich abwandern können in etwas besser bezahlte Einkommensbereiche.

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