Es sieht ganz danach aus, als würde auch dieser Bundestagswahlkampf in eine gewaltige Steuersenkungsdebatte münden und am Ende in einer Regierung, die wieder einmal die Steuern dort senkt, wo es eigentlich nicht brennt. Dabei gibt es – auch wenn es Thinktanks wie die INSM immer wieder behaupten – gar keine Spielräume für Steuersenkungen. Selbst die FES hat den SPD-Spitzenkandidaten gewarnt.

Nicht direkt. Sondern wie üblich durch eines ihrer Positionspapiere, die sich mit einem politischen Schwerpunktthema beschäftigen: der Unterfinanzierung der deutschen Kommunen. Jener Orte, in denen sich das tägliche Leben der Menschen abspielt, wo sie erleben, wenn Dinge nicht funktionieren, Kita- und Schulplätze fehlen, der ÖPNV eingeschränkt wird, die Infrastrukturen verschleißen und ihre Kommune zum Verkauf des wertvollsten Tafelsilbers gezwungen ist. Oft genug kommen dann noch gewaltige Schuldenberge hinzu, die mit den vorhandenen Einnahmen einfach nicht in den Griff zu bekommen sind.

Dass die Bundesrepublik derartige Probleme hat auf kommunaler Ebene, hat mit der föderalen Geldverteilung zu tun. Die Kommunen verfügen nur über wenige belastbare Steuereinnahmen. Ausnahmen sind jene Städte im Süden, in denen große Konzernansiedlungen für hohe Gewerbesteuereinnahmen sorgen.

Aber all jene Kommunen, die diese Gnade der großen Tiere nicht haben, sind auf Gnadenbrot angewiesen – das Geld, das über die diversen Finanzausgleiche zu ihnen kommt bzw. die Fördergelder und Ersatzleistungen für all die sozialen Ausgaben, die ihnen in den letzten Jahren vom Bund übergeholfen wurden. Diese Gelder aber gleichen oft genug nicht einmal die Kosten für die Sozialausgaben aus. Und so verschieben sich die Budgets, werden wichtige Investitionen unterlassen, weil das Geld für Sozialmaßnahmen ausgegeben wurde.

Dr. Markus Eltges, Michael Groß, Ulrich Hatzfeld und Prof. Dr. Carsten Kühl werden in ihrem Beitrag für die WISO-Reihe der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zwar schon sehr detailliert. Aber das Wesentliche daran ist im Grunde die Feststellung der Schieflage.

„In der Summe betrug die Verschuldung der Kommunen Ende 2016 rund 142 Milliarden Euro (ohne Stadtstaaten; 2000: 98 Milliarden Euro). Trotz eines fiskalischen Ausgleichsystems, historisch niedriger Zinsen, einer guten konjunkturellen Entwicklung und einer finanziellen Entlastung in beträchtlichem Umfang durch den Bund, verbleibt die kommunale Verschuldung in der Summe auf hohem Niveau“, schreiben sie. „Gerade Städte und Gemeinden, die unter langanhaltenden Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt und Bevölkerungsverlusten leiden, weisen hohe Verschuldungswerte auf, insbesondere bei den Kassenkrediten. Da nützt es wenig, wenn einzelne Länder solche Kassenkredite auch überjährig bis mehrjährig billigen. Finanzrisiken werden damit nur auf die Zukunft übertragen.“

Aber nicht nur die Schuldenberge werden die Kommunen nicht los. Ihnen fehlt auch das Geld, marode Infrastrukturen zu sanieren.

„Das KfW-Kommunalpanel von Juni 2016 beziffert den Investitionsrückstand auf 136 Milliarden Euro. Die größten Investitionsbedarfe bestehen dabei bei Straßen und Verkehrsinfrastruktur sowie im Schul- und Bildungsbereich.“

Dass da etwas in Schieflage geraten ist, hat man im Bund zumindest gemerkt: „Mit der Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Kommunalinvestitionsförderungsfonds‘, welches im Rahmen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems beschlossen wurde, ist der richtige Weg eingeschlagen worden. Für Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen gewährt der Bund nach Artikel 104b GG Finanzhilfen bis 2020 in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sowie weitere 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen auf Basis des neuen Artikels 104c GG.“

Noch ist freilich ungeklärt, welche Gelder davon tatsächlich in welchen Kommunen ankommen. Eine entsprechende Anfrage im Leipziger Stadtrat wurde mit Achselzucken beantwortet. Solange die Ausführungsmodalitäten nicht geklärt sind, kann die Verwaltung die mögliche Größenordnung nicht beziffern.

Allein in den nächsten vier Jahren ist das Leipziger Schulbauprogramm mit 300 Millionen Euro besetzt, bis 2030 werden über 1 Milliarde Euro dafür eingesetzt werden müssen.

Geld, das die einen immer nur als „ausgegeben“ betrachten, obwohl es gleichzeitig Aufträge für hiesige Unternehmen und Arbeitsplätze für die Bauwirtschaft bedeutet, also auch wieder Konsum und Steuern befeuert. Geld fließt normalerweise. Eine Vorstellung, die aber in der aktuellen Austeritätspolitik nicht vorkommt. Dort scheint Geld immer nur irgendwo zu verschwinden.

„Um den kommunalen Investitionsrückstau nachhaltig aufzulösen, muss der Kommunalinvestitionsförderungsfonds konsequent zeitlich und finanziell fortgeführt werden“, schreiben die Autoren des FES-Papiers, zu dem die Friedrich-Ebert-Stiftung wie so oft trocken betont: „Die in diesem Beitrag aufgeführten Diskussionspunkte entsprechen alleine den persönlichen Meinungen der Autoren.“

Was die Frage aufwirft: Warum veröffentlicht die FES diese Texte dann? Steht sie nicht dazu? Sollen sie gar kein Diskussions-Angebot für eine oft genug irrlichternde Politik sein?

Mut sieht anders aus. Und eine Einladung zur Diskussion auch.

Denn die Autoren geben sich ja sichtlich Mühe, Vorschläge zu machen: „Hier sollte zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein Erneuerungspakt 2020–2038 diskutiert werden. Durch die langfristige Perspektive gibt dieser Pakt den Städten und Gemeinden genügend Zeit für den Planungsvorlauf und die Beteiligung von Bürger_innen. Der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sollte durch einen problemorientierten Finanzverteilungsschlüssel Rechnung getragen werden.“

Und dann werden sie, was die Politik betrifft, sehr konkret: „Die Zeit, eine grundlegende Reform zur Kommunalfinanzierung zu diskutieren, ist günstig. Denn durch die Anfang Juni 2017 gefassten Beschlüsse zur Neujustierung der föderalen Finanzordnung ab 2020 ist der Druck für weitere politische Grundsatzentscheidungen in den nächsten Jahren auf diesem Feld gering. Es besteht also ein wertvoller Handlungsspielraum. Deshalb sollte sich in der nächsten Legislaturperiode ein Interministerieller Ausschuss unter Einbeziehung aller relevanten Bundesministerien mit der kommunalen Rolle in der Demokratie beschäftigen und sich mit Möglichkeiten befassen, wie man diese Rolle für die Menschen vor Ort stärken kann. Gegenstand dieses Ausschusses sollte auch die Frage der nachhaltigen (Gegen)-Finanzierung der vorgestellten Diskussionspunkte sein.“

Denn die Zukunft Europas und der Bundesrepublik entscheidet sich in den Städten. Wenn die Gestaltungsspielraum für die notwendigen Veränderungen haben, entwickeln sich ganz selbstverständlich die Lebens- und Wirtschaftsmodelle der Zukunft. Was man aber bekanntlich damit gut verhindern kann, dass man ihnen die Gelder vorenthält und lieber Steuern kürzt.

Nichts ist derzeit so kontraproduktiv wie die nächste Steuerkürzungsrunde.

Aber wem sagt man das, wenn nicht mal die FES zu den von ihr veröffentlichten Papieren steht?

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Ich habe währnde des Studiums im Öffentlichen Recht mal gelernt, daß, wer bestellt auch bezahlt. Es ging hierbei um Weisungsaufgaben.
Ich habe aber auch gelernt, daß Beiträge und Gebühren nur kostendeckend sein dürfen.

Jetzt kann es natürlich sein, daß Theorie und Praxis im wirklichen Leben nichts miteinander zu tun haben.
Oder die Kommunen geben das Geld einfach falsch aus. Beispiel Wassertouristisches Nutzungskonzept. Geld verbrennen mit Ansage. Das dann natürlich an anderer Stelle fehlt.

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