Im Februar wurden die Wasserpflanzen im Floßgraben gemäht. Die Maßnahme sorgte für Aufruhr, da sie aus Sicht von Umweltverbänden gegen Auflagen verstieß. Nun fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach, wie die Maßnahme denn zu bewerten sei.

Darauf aufmerksam gemacht hatte unter anderem der Ökolöwe e.V.: “Da Paddler und Kanuten mit der schönen und eindrucksvollen Wasserpflanzenwelt keine Probleme haben, kann die Entkrautung einmal mehr als Maßnahme zur Förderung des Motorbootsverkehrs in dem beliebten und sensiblen Auwaldgewässer gewertet werden. Gründe dafür sind in den Plänen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer Leipzig und verschiedener Tourismusfördervereinigungen zu finden”, lautete die Einschätzung der Umweltschützer. Dieser Aspekt war allerdings nicht Teil der Anfrage.

Am Mittwoch ging es vor allem um die Vereinbarkeit mit dem Umweltschutz. Zunächst stellte Heiko Rosenthal als Bürgermeister für das Thema Umwelt klar, dass eine solche Entkrautung nicht jedes Jahr stattfände, sondern nur alle zwei Jahre. Zuletzt 2012. Weiterhin sei die Maßnahme gewässerrechtlich nicht genehmigungspflichtig.

“Erlaubt hatte die Untere Naturschutzbehörde die Mahd mit einem Mähbalken mit einem Mähstreifen von 4 Metern Breite. Eine Schleppsense war nicht erlaubt, es ist ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet.”

Eine entsprechende Belehrung der beauftragten Firma sei nachweislich durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt, trotzdem wurde die Sense eigenmächtig eingesetzt. Zuletzt fragte die Fraktion nach, wie es um die Beseitigung von Totholz während der Maßnahme ausgesehen habe. “Die Beseitigung von Totholz war nicht im Leistungsumfang vereinbart, nach Vorortbesichtigung ist diese auch nicht durchgeführt worden”, so Heiko Rosenthal.

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