Die AfD brachte eine Diskussions ins Rollen: Weil Otto von Bismarck am 1. April seinen 200. Geburtstag feiern würde, solle die Stadtverwaltung beauftragt werden, die zeitnahe Benennung einer dem Namensgeber würdigen Örtlichkeit zu prüfen. "Bismarcks diplomatische Beharrlichkeit bezüglich maßvoller Interessensausgleiche in Europa machen ihn zu einem Vorbild auch für heutige Politiker in aktueller Situation", schreibt die AfD in ihrem Antrag.

Die Stadtverwaltung findet die Idee gar nicht klasse. In Leipzig-Großzschocher existiert bereits eine Bismarckstraße. Diese ist 700 Meter lang, hat rund 460 Anwohner und 25 gewerbliche Anlieger.

Obendrein existiere ein Namensvorrat von über 250 Persönlichkeiten, nach denen eine Namensgebung im öffentlichen Raum erfolgen soll. “Auf eine doppelte Erinnerung an eine Persönlichkeit sollte daher auch im Interesse einer vielfältigen Namenskultur im öffentlichen Raum verzichtet werden”, so der Verwaltungsstandpunkt.

Die AfD brachte daraufhin selbst einen Platz ins Spiel. “Was liegt näher, als einen bisher unbenannten Platz, nämlich den Kreisverkehr an der Ecke Karl-Tauchnitz-Straße/Edvard-Grieg-Allee, nach dem Reichsgründer zu benennen?”, sagte Christian Kriegel (AfD). Dort habe bis 1946 das Leipziger Bismarck-Denkmal gestanden.

Marco Götze (Die Linke). Foto: L-IZ.de
Marco Götze (Die Linke). Foto: L-IZ.de

“Bismarck ist heute mehr denn je auch eine umstrittene Figur der deutschen Geschichte”, betonte Michael Weickert (CDU). Auf der einen Seite der Kanzler, Reichsgründer und Erschaffer des ersten Sozialversicherungssystems. Auf der anderen Seite der überzeugte Monarchist. Eine Straßenbenennung mag gerechtfertigt sein, aber eine engere Bindung Bismarcks an Leipzig existiere nicht. “Ein prominenter Platz für den preußischen Ministerpräsidenten scheint hier und heute unangebracht”, so Weickert.

“Der Antrag ist aus unserer Sicht ein wenig problematisch”, erklärte Marco Götze. Der Linken-Stadtrat verwies wie sein christdemokratischer Vorredner auf die Schattenseiten in Bismarcks Biografie. “Dass Bismarck vergessen wird, scheint man nicht befürchten zu müssen”, resümierte Götze und verwies auf die Behandlung seiner Persönlichkeit im Geschichtsunterricht der Schulen.

“Bismarck ist längst nicht das, für was er hier gehalten wird in dem Antrag”, befand René Hobusch (FDP). “Bismarck ist eben nicht Gründer des deutschen Verfassungsstaates, sondern Abwickler der Bürgerbewegung von 1815.”

Der AfD-Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

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